Wurde eine der oben angeführten Fragen mit Nein beantwortet, so muss der aufgetretene Mangel
umgehend behoben werden. Hierfür bitte unbedingt Rücksprache mit der Firma
LPS-Lasersysteme halten (Telefon-Nummer: +49 7473 271177).
Durch den Betrieb des Showlasers ergibt sich ein Gefahrenbereich, der so genannte
Laserschutzbereich, in dem die vorgegebenen Grenzwerte für Bestrahlungsdauer und
Stärke überschritten werden können. Dieser Bereich darf während des Betriebs von keiner
unbefugten Person betreten werden.
Der Laserschutzbereich ist im Rahmen der geltenden Vorschriften räumlich möglichst klein zu halten.
Im Laserbereich sollen sich nur Personen aufhalten, deren Aufenthalt dort erforderlich ist.
Der Laserschutzbereich darf nur von unterwiesenen und befugten Personen betreten werden. Dabei
müssen geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden.
Sollte es aus szenischen Gründen erforderlich sein, dass sich Personen im Laserschutzbereich
aufhalten, so sind geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen, um Gefährdungen zu vermeiden, z. B.
räumlich festgelegte und markierte Positionen.
Die geometrischen Grenzen des Laserschutzbereichs müssen vor der Inbetriebnahme
berechnet oder ausgemessen werden.
Laserstrahlung darf sich nur so weit erstrecken, wie es für die Art des Einsatzes notwendig ist. Der
Strahl ist, soweit möglich, am Ende der Nutzentfernung durch eine diffus
reflektierende Zielfläche so zu begrenzen, dass eine Gefährdung durch direkte oder diffuse
Reflexionen möglichst gering ist.
Unkontrolliert reflektierte Strahlung von Lasereinrichtungen ist zu vermeiden; spiegelnde oder
glänzende Gegenstände oder Flächen sind aus der Umgebung des Laserstrahls soweit wie möglich
fernzuhalten, zu entfernen oder abzudecken.
Zum Schutz vor gefährlichen Reflexionen sollen Werkzeuge, Zubehör und Justiergeräte, die im
Laserbereich verwendet werden, keine stark reflektierenden Oberflächen aufweisen und Anwesende
im Laserbereich keine stark reflektierenden Gegenstände sichtbar mitführen.
Der Laserschutzbereich ist vom Zuschauerbereich sicher abzugrenzen, z. B. durch eine erhöhte
Bühnenfläche (Mindesthöhe 0,8 Meter) oder Gitter. Laserschutzbereich und Zuschauerbereich muss
seitlich ein Sicherheitsabstand von mindestens 1 Meter vorgesehen sein. Der Abstand vom
niedrigsten Punkt des Zuschauerbereichs nach oben muss mindestens 2,70 Meter betragen.
Werden Wände als Abschirmung von Laserbereichen verwendet, so gelten z. B. Wände aus Ziegeln,
Kalkstein oder Beton als geeignet. Es können auch andere Abschirmungen verwendet werden, wenn
sie den wesentlichen Anforderungen von E DIN EN 12 254 entsprechen.
Wird das Lasersystem im mobilen Einsatz verwendet, sind weitere, spezielle
Sicherheitsvorschriften zu beachten:
S e i t e 15 | 38
LPS-Lasersysteme Siegmund Ruff / CEO Haidschwaerze 18 72131 Ofterdingen Germany
Phone: +49 7473 271177 www.lps-laser.de
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