2.6.1 Anmeldung der Lasershow
Jede Lasershow muss der zuständigen Berufsgenossenschaft und dem
Gewerbeaufsichtsamt angezeigt und von diesen genehmigt werden.
Wird eine Lasershow im Freien durchgeführt, ist sie zudem der Flugsicherung oder
dem Ordnungsamt zu melden.
2.7 Bedieneinrichtung
Die Bedieneinrichtung des Showlasers muss außerhalb des Laserschutzbereichs liegen, und von dort
muss der gesamte Laserschutzbereich einsehbar sein.
Die Lasereinrichtung darf nur befugten Personen zugänglich sein.
Der Showlaser darf niemals unbeaufsichtigt betrieben werden!
Während einer Veranstaltung dürfen an Laseranlagen keine Reparaturen oder sonstige
Verrichtungen wie Neueinstellungen oder Korrekturen des Strahlverlauf vorgenommen werden.
Außerhalb der eigentlichen Laser-Show ist der Strahl möglichst nahe am Laser zu
unterbrechen oder abzuschalten.
Nach Änderungen, welche die Sicherheit des Showlasersystems beeinträchtigen können, z. B.
Änderung des Beambilds, ist eine erneute Überprüfung durch einen Sachkundigen oder
sachverständigen Dritten erforderlich.
Das System muss vor unbefugtem Einschalten oder Bedienen geschützt werden. Ist das System nicht
in Betrieb, muss sichergestellt sein, dass die Schlüssel für „Not-Aus" und Controller abgezogen und
sicher verwahrt sind. Vor dem Abziehen der Schlüssel muss kontrolliert werden, ob das System sich
im ausgeschalteten Zustand befindet.
Bei jedem einzelnen Beam ist vor dem Eintreffen des Publikums zu überprüfen, ob dieser noch seine
vorbestimmten Raumspiegel (Beambild nach Gutachter) trifft. Eine Justage ist eventuell erforderlich.
S e i t e 16 | 38
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