3. Zweckbestimmung
Der Rollstuhl ist ausschließlich zur Mobilitätssteigerung
und den Transport von gehbehinderten Menschen gemäß
oben genannter Indikationen hergestellt.
Zu beachten:
Eine Gewährleistung kann von uns nur übernommen
werden, wenn das Produkt unter den vorgegebenen
Bedingungen und zu den vorgesehenen Zwecken einge-
setzt wird.
4. Konformitätserklärung
B+B erklärt als Hersteller des Produktes, dass der Rollstuhl
Pyro start plus+ vollständig den Anforderungen der
Richtlinie 93/42/EWG entspricht.
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