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Um Hindernisse leichter überwinden zu können, muss das
Begleitpersonal durch Fußdruck auf die Ankipphilfe den
Rollstuhl winkelgerecht zum Hindernis anstellen (Abb. 27).
Vor dem Ein-/Aussteigen ist die Feststellbremse zu betäti-
gen. Fahrten außerhalb der Wohnung sollten nur mit aus-
reichender Fahrpraxis durchgeführt werden. Falls möglich,
sollte Sie eine Person begleiten.
Die statische Stabilität beträgt beim Grundmodell 7° (ca.
12%).
Laut STVZO 66/1 vom 01.01.1981 benötigen
handbetriebene Rollstühle, die am öffentlichen
Straßenverkehr teilnehmen (auch auf
Bürgersteigen), eine fest angebrachte
Beleuchtung.
Diese besteht aus (passiv):
• zwei roten Reflektoren nach hinten
• zwei gelben Reflektoren seitlich (jeweils auf beiden Seiten).
Wird der Rollstuhl nach Einbruch der Dunkelheit benutzt,
sind zusätzlich erforderlich (aktiv):
• eine weiße Leuchte nach vorne
• eine rote Leuchte nach hinten.
Das Funktionieren dieser Leuchten muss durch einen fahr-
betriebsunabhängigen Stromkreis (Batterien) gewährlei-
stet sein.