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Bischoff & Bischoff Pyro start plus+ Bedienungsanleitung Seite 10

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Im Falle eines Transportschadens...
1. Lassen Sie die Ware und Verpackung in jedem Fall
unverändert, benutzen Sie die Ware noch nicht.
2. Melden Sie den Schaden beim Transportunternehmen
schriftlich wie unten aufgeführt.
3. Setzen Sie sich anschließend mit unserem
Kundenservice in Verbindung (49 (0)700/6000 7070)
4. Um Entschädigungsansprüche bei Transportversicher-
ungen anmelden zu können, müssen Beauftragte der
anliefernden Transportunternehmen rechtzeitig über
einen Schaden informiert werden.
Äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste müs-
sen vor Abnahme der Sendung durch den Anlieferer auf
den Begleitpapieren bescheinigt werden.
Verdeckte Schäden, die erst beim Auspacken sichtbar wer-
den, müssen sofort dem Transportunternehmen schriftlich
gemeldet werden.
Bestimmte Fristen sind unbedingt einzuhalten:
• Paketdienste und Post innerhalb 24 Stunden
• Bahn innerhalb 7 Tagen
• Spediteure innerhalb 4 Tagen nach
Empfang der Sendung.

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