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Wird Für Die Decke Keine Feuer - Wolf CGS-20/160 Montage- Und Wartungsanleitung

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Allgemeine Hinweise
Es dürfen insbesondere aus sicherheitstechni-
schen Gründen für die konzentrische Luft-/Ab-
gasführung und Abgasleitungen nur Original
Wolf-Teile verwendet werden.
Die Montagebeispiele sind ggf. an die bau- und
länderrechtlichen Vorschriften anzupassen. Fragen
zur Installation, insbesondere zum Einbau von
Revisionsteilen und Zuluftöffnungen, sind mit dem
zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister zu klä-
ren.
Bei niedrigen Außentemperaturen kann es
vorkommen, daß der im Abgas enthaltene
Wasserdampf an der Luft-/Abgasführung
kondensiert und zu Eis gefriert. Dieses Eis
kann u. U. vom Dach herabstürzen und
dadurch Personen verletzen bzw. Gegen-
stände beschädigen. Durch bauseitige
Maßnahmen, wie z.B. durch die Montage
eines Schneefangs ist das Herabfallen von
Eis zu verhindern.
Werden mit einer Luft-/Abgasführung
Geschosse überbrückt, so müssen die
Leitungen außerhalb des Aufstellraumes
in einem Schacht mit einer Feuer-
widerstandsdauer von mindestens 90
Min. und bei Wohngebäuden geringer
Höhe von mind. 30 Min. geführt werden.
Bei Nichteinhaltung dieser Anweisung
könnte es zu Brandübertragung kom-
men.
Gasbrennwert-Geräte mit einer Luft-/Ab-
gasführung über Dach dürfen nur im Dach-
geschoß oder in Räumen, bei denen die
Decke zugleich das Dach bildet oder sich
über der Decke lediglich die Dachkon-
struktion befindet, installiert werden.
Für Gasgeräte mit einer Luft-/Abgasführung über
Dach, bei denen sich über der Decke lediglich die
Dachkonstruktion befindet, gilt folgendes:
Wird für die Decke eine Feuerwiderstands-
dauer verlangt, so müssen die Leitungen
für die Verbrennungsluftzuführung und
Abgasabführung im Bereich zwischen der
Oberkante der Decke und der Dachhaut
eine Verkleidung
Planungshinweise
haben, die ebenfalls diese Feuer-
widerstandsdauer hat und aus nicht-
brennbaren Baustoffen besteht. Werden
die hier genannten Vorkehrungen nicht
getroffen, besteht die Gefahr der Brand-
übertragung.
Wird für die Decke keine Feuer-
widerstandsdauer vorgeschrieben, so müs-
sen die Leitungen für die Verbrennungs-
luftzuführung und Abgasabführung von
der Oberkante Decke bis zur Dachhaut in
einem Schacht aus nichtbrennbaren, form-
beständigen Baustoffen oder in einem
metallenen Schutzrohr verlegt werden
(mechanischer Schutz). Werden die hier
genannten Vorkehrungen nicht getroffen,
besteht die Gefahr der Brandübertragung.
Ein Abstand der konzentrischen Luft-/Abgasführung
von brennbaren Baustoffen bzw. brennbaren Bestand-
teilen ist nicht erforderlich, da bei Nennwärmeleistung
keine höheren Temperaturen als 85°C auftreten.
Ist lediglich eine Abgasleitung verlegt, so sind die
Abstände gemäß DVGW/TRGI 86/96 einzuhalten.
Die Luft-/Abgasführung darf ohne
Schacht nicht durch andere Aufstellungs-
räume geführt werden, da die Gefahr der
Brandübertragung besteht sowie kein
mechanischer Schutz gewährleistet ist.
Die Verbrennungsluft darf nicht aus Kami-
nen angesaugt werden, in welchen vorher
Achtung
Abgase aus Öl- oder Festbrennstoffkesseln
abgeführt wurden!
Fixierung der Luft-/Abgasführung oder
Abgasleitung außerhalb von Schächten
durch Abstandschellen mindestens im
Abstand von 50 cm zum Geräteanschluß
oder nach bzw. vor Umlenkungen, damit
eine Sicherung gegen Auseinanderziehen
der Rohrverbindungen erreicht wird. Bei
Nichteinhaltung besteht die Gefahr von
Abgasaustritt, Gefahr von Vergiftung durch
ausströmendes Abgas. Außerdem können
Beschädigungen am Gerät die Folge sein.
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