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Inspektion Und Wartung; Heizungsanlage Inspizieren; Heizkessel Zur Inspektion Vorbereiten; Allgemeine Arbeiten - Buderus Logano plus GB212 Installations- Und Wartungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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12 Inspektion und Wartung

Empfehlung für den Kunden: Wartungs- und Inspekti-
onsvertrag für jährliche Inspektion und bedarfsabhängige
Wartung mit einem zugelassenen Fachbetrieb abschlie-
ßen.
Welche Arbeiten in einem jährlichen inspektions- und
bedarfsorientierten Wartungsvertrag enthalten sein müs-
sen, findet sich im Inspektions- und im Wartungsprotokoll
(
Kapitel 12.14).
HINWEIS: Anlagenschaden durch fehlende
oder mangelhafte Reinigung und Wartung!
B Die Heizungsanlage einmal jährlich inspi-
zieren und reinigen lassen.
B Bei Bedarf eine Wartung durchführen. Um
Schäden an der Heizungsanlage zu ver-
meiden, Mängel sofort beheben!

12.1 Heizungsanlage inspizieren

Wenn bei der Inspektion ein Zustand festgestellt wird, der
Wartungen erforderlich macht, müssen diese Arbeiten
bedarfsabhängig durchgeführt werden.
Aus den folgenden Gründen müssen Heizungsanlagen
regelmäßig gewartet werden:
• um einen hohen Wirkungsgrad zu erhalten und die Hei-
zungsanlage sparsam (niedriger Brennstoffverbrauch)
zu betreiben
• um eine hohe Betriebssicherheit zu erreichen
• um die umweltfreundliche Verbrennung auf hohem
Niveau zu halten
• um einen zuverlässigen Betrieb und eine lange Lebens-
dauer zu gewährleisten.
Nur qualifizierte Kundendiensttechniker dürfen Wartun-
gen durchführen. Nur von Buderus zugelassene Kompo-
nenten beim Austausch von Teilen verwenden. Die
Wartung muss mindestens alle 2 Jahre durchgeführt
werden. Die Ergebnisse der Inspektion fortlaufend im
Inspektions- und Wartungsprotokoll eintragen.
Bieten Sie Ihrem Kunden einen jährlichen Inspektions-
und bedarfsorientierten Wartungvertrag an. Welche
Arbeiten in einem Vertrag enthalten sein müssen, können
Sie in den Inspektions- und Wartungsprotokollen nachle-
sen (
Kapitel 12.14).
Ersatzteile können über den Buderus-Ersatz-
teilservice bestellt werden.
Logano plus – 6 720 641 354 (2011/08)
Inspektion und Wartung
12.2 Heizkessel zur Inspektion
vorbereiten
GEFAHR: Lebensgefahr durch elektrischen
Strom!
B Bevor der Heizkessel geöffnet wird:
Netzspannung allpolig stromlos schalten
und gegen unbeabsichtigtes Wiederein-
schalten sichern.
B Heizungsanlage außer Betrieb nehmen (
Seite 51).
B Kesselvorderwand demontieren (
Seite 17).
GEFAHR: Lebensgefahr durch Explosion
entzündlicher Gase!
B Nur zugelassene Fachhandwerker dürfen
Arbeiten an gasführenden Leitungen
durchführen (örtliche Vorschriften beach-
ten).

12.3 Allgemeine Arbeiten

Folgende Arbeiten werden in diesem Dokument nicht
näher beschrieben. Sie müssen dennoch durchgeführt
werden:
B Allgemeinen Zustand der Heizungsanlage prüfen.
B Sicht- und Funktionskontrolle der Heizungsanlage
durchführen.
B Zuluft- und Abgasführung auf Funktion und Sicherheit
prüfen.
B Alle gas- und wasserführenden Rohre auf Korrosions-
erscheinungen prüfen.
B Evtl. korrodierte Leitungen ersetzen.
B Vordruck des Ausdehnungsgefäßes kontrollieren.
B Die Konzentration von evtl. benutzten Frostschutzmit-
teln/Additiven im Anlagenfüllwasser jährlich überprü-
fen.
12
Kapitel 10,
Kapitel 5.3,
53

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