Produktinformation DKM 120 / SKM 120 (GLT)
3. Planungshinweise
Nichtautomatische Brandmelder müssen gut sichtbar angebracht und frei
zugänglich sein.
Nichtautomatische Brandmelder müssen so angebracht sein, dass sich der
Druckknopf 1400mm ($200mm) über dem Fußboden befindet.
Nichtautomatische Brandmelder müssen ausreichend durch Tageslicht oder eine
andere Lichtquelle beleuchtet sein (einschließlich Sicherheitsbeleuchtung, wenn
vorhanden).
Nichtautomatische Brandmelder müssen in den Flucht- und Rettungswegen (z.B.
Ausgängen, Durchgängen, Treppenhäusern) installiert werden.
Der Abstand zwischen nichtautomatischen Brandmeldern soll nicht mehr als 100
Meter nach DIN 14 675, bzw. 80 Meter nach VdS, betragen.
In besonders gefährdeten Bereichen sollen nichtautomatische Brandmelder mit
maximal 40m Abstand montiert werden (VDE 0833 Teil 2, Pkt. 7.2.6).
3.1. Maximal anschließbare Melder
Nach VdS- Richtlinien dürfen an einer Primärleitung max. 10 nichtautomatische
Brandmelder angeschlossen werden.
Der Prüfmelder kann bei Primärleitungen mit automatischen Brandmeldern einge-
setzt werden. Er wird am elektrischen Ende der Primärleitung angeschaltet (max. 1
Prüfmelder je Primärleitung).
3.2. Normen, Richtlinien, Projektierungsempfehlungen
Die Normen, Richtlinien und Projektierungsempfehlungen bezüglich Anbringungsort
usw. sind entsprechend zu berücksichtigen (siehe Brandmeldehandbuch).
Die Vorschriften der örtlichen Feuerwehren sind zu beachten.
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Endmelder
Brandmelder
3
Zwischenmelder
Zwischenmelder
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1
Zwischenmelder
PI - 34.50a
BMZ
601-3.902.103.080
A5.de/ 29.12.2004
ST-FIR/ PRM1 / deh