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Koppe Gravity Installations- Und Bedienungsanleitung Seite 9

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2.2 Aufstellvorschriften und Sicherheitsabstände
Die baurechtlichen Vorschriften und feuerpolizeilichen Bestimmungen, nationale und europäischen Normen
sowie örtliche Vorschriften für die Installation und den Betrieb der Feuerstätte sind einzuhalten.
Die Feuerstätte darf nur bei ausreichender Tragfähigkeit der Aufstellfläche aufgestellt werden. Bei unzureichender
Tragfähigkeit müssen geeignete Maßnahmen (z.B. Platte zur Lastverteilung unterlegen) getroffen werden, um diese zu
erreichen.
Bei der Ofenaufstellung müssen folgende Feuersicherheitsanforderungen eingehalten werden:
1.
Die generelle Mindestentfernung des Gerätes nach hinten zur Aufstellwand beträgt 20 cm. Darüber hinaus ist
ein Mindestabstand von 35 cm nach beiden Seiten des Gerätes zu brennbaren Gegenständen einzuhalten.
Vor dem Pelletkaminofen darf sich im Strahlungsbereich innerhalb von 80 cm kein Material (Möbel, Textilien,
2.
Dekorationen usw.) befinden.
3.
Erfolgt die Aufstellung des Pelletkaminofens auf einem brennbaren bzw. temperaturempfindlichen Boden, so
muss dieser auf eine nicht brennbare Unterlage (z.B. Glaskeramik- oder Stahlplatte) gestellt werden, die den
Ofen, von der Feuerraumöffnung aus gemessen, nach vorne um mindestens 50 cm und seitlich um mindestens
30 cm überragt.
3. BRENNSTOFFE
3.1 zulässige Brennstoffe
Gemäß der 1.Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes dürfen in Kaminöfen nur raucharme
Brennstoffe verbrannt werden.
Für den Gravity sind dies ausschließlich:
Pellets Ø 6 mm nach EN-plus (EN 14961-2) oder ÖNorm M7135 (Größenklasse HP1)
Für die optimale Verbrennung der Holzpellets müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Holzpellets müssen absolut trocken transportiert und gelagert werden.
- Der Lagerort muß frei von Verunreinigungen sein
- Die erforderliche Verbrennungsluft muss verfügbar sein. Diese wird bei Standardausführung des Ofens dem
Aufstellraum entnommen
- Die Zündtemperatur muss erreicht sein. Darunter versteht man die Temperatur, bei der der Brennstoff unter starker
Wärmeabgabe weiter brennt.
- Verwenden Sie nur trockene Pellets, d.h. Restfeuchte < 10%.
- Nehmen Sie zum Anheizen nur für Festbrennstoffe geeignete Anzünder.
3.2 Feuerung in der Übergangszeit
Während der Übergangszeit (Frühling/Herbst) kann es bei Außentemperaturen über 15° C zu Zugstörungen im
Schornstein kommen. Vor Inbetriebnahme des Ofens sollten Sie daher bei diesen Temperaturen immer Ihren
Schornsteinzug überprüfen, indem Sie nur eine kleine Menge an Holzpellets in den Feuerraum zuführen, die Holzpellets
anzünden und abwarten, ob die Pellets gut abbrennen. Lässt sich bei dieser Temperatur kein Zug erzeugen (Holzpellets
rauchen nur), sollten Sie auf die Feuerung verzichten. Erst nach erfolgreicher Zündung der Pellets die automatische
Pelletzufuhr einschalten und mit kleiner Leistung (max. Stellung des Leistungsregler auf Stufe 1-2) weiterheizen.
3.3 Pelletfeuchte
Der Heizwert der Pellets hängt sehr stark von der Holzfeuchtigkeit ab. Je feuchter die Pellets, desto niedriger ist der
Heizwert, da ein Großteil der Energie für das Verdampfen des Wassers im Holz verbraucht wird. Die
Verbrennungstemperatur sinkt, was wiederum eine vollständige Verbrennung der Pellets verhindert. Darüber hinaus
kommt es bei der Verbrennung von feuchtem Pellets zu einer gesteigerten Verrußung der Feuerraumscheiben. Der
entstehende Wasserdampf im Ofen, Rauchrohr oder Schornstein kann kondensieren und somit zu Rost und Korrosion,
Russfraß oder Versottung des Schornsteins führen.
Techn. Änderungen vorbehalten
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