Konformitätserklärung
Dieses Gerät entspricht zum Zeitpunkt seiner Markteinführung den
Anforderungen, die in den Richtlinien des Rates zur Angleichung der
Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die elektromagnetische
Verträglichkeit RL 2004/108/EG und über die Verwendung elektrischer
Betriebsmittel innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen RL 2006/95/EG
festgelegt sind.
Dieses Gerät ist mit dem CE Zeichen gekennzeichnet und verfügt über
eine Konformitätserklärung zur Einsichtnahme durch die zuständigen
Marktüberwachungsbehörden.
Technische Änderungen vorbehalten
Entsorgung
Verpackung entsorgen
Entsorgen Sie die Verpackung sortenrein. Geben Sie Pappe und Karton
zum Altpapier, Folien in die Wertstoff-Sammlung.
Gefrierschrank entsorgen
Altgeräte dürfen nicht in den Hausmüll!
Sollte der Gefrierschrank einmal nicht mehr benutzt werden können,
so ist jeder Verbraucher gesetzlich verpflichtet, Altgeräte getrennt
vom Hausmüll, z. B. bei einer Sammelstelle seiner Gemeinde/seines
Stadtteils, abzugeben. Damit wird gewährleistet, dass Altgeräte fach-
gerecht verwertet und negative Auswirkungen auf die Umwelt ver-
mieden werden. Deswegen sind Elektrogeräte mit nebenstehendem
Symbol gekennzeichnet.
KUNDENDIENST
+43 (0) 820-320-280
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