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Hinweise; Lasteinwirkung; Statik - Tritec TRI-VENT Montageanleitung

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4_Grundlagen
Mit Trägerprofilen und Modulankern bestücktes Dach
*
Deutsche Norm: DIN 1055, 1055-4, 1055-5
Schweizer Norm: SIA 261
Österreichische Norm: ÖNORM EN 1991-1-3, B 1991-1-3

Hinweise

Bei der Installation des TRI-VENT Montagesystems dürfen nur Produkte aus
dem Sortiment des TRI-VENT Montagesystems verwendet werden. Der Einsatz
von Fremdkomponenten kann die Stabilität des Systems beeinflussen und zu
erheblichen Schäden führen.
Die Installation der Anlage darf nur von geschultem und sachkundigem
Personal durchgeführt werden.
Für Schäden, die durch den Einsatz von Fremdkomponenten oder fehler-
hafter Montage entstehen, wird keine Haftung übernommen.

Lasteinwirkung

Neben dem Eigengewicht der Photovoltaikanlage werden die Systemkompo-
nenten und die Unterkonstruktion vor allem durch Wind- und Schneelasten
beansprucht. Jede Anlage muss daher speziell für ihre Ansprüche und äußere
Einflüsse unter Berücksichtigung der DIN 1055
berechnet und geplant werden.
Die Beanspruchung durch Windlasten hängen vor allem von der Windzone
(nach DIN 1055-4
*
), der Höhe des Gebäudes, der Position der Dachmitte sowie
von der Dachform und -neigung ab. Gewichtlasten durch Schneeauflage hän-
gen von der Schneezone (nach DIN 1055-5
sition der Dachmitte, der Dachform und -neigung ab.
Für jeden Standort kann die Wind- und Schneelastzone bestimmt werden,
nach der die Anlage ausgelegt wird.

Statik

Die Statik jedes Daches muss von autorisierten Fachkräften darauf geprüft
werden, ob die jeweiligen durch die Solaranlage entstehenden zusätzlichen
Lasten auf dem Dach aufgenommen werden können. Die Lastaufnahmeka-
pazität eines Daches und die Lasteinwirkung einer Photovoltaikanlage wer-
den von vielen Faktoren bestimmt. Deshalb muss für jedes Dach eine indivi-
duelle Statikberechnung erstellt werden. Die Hinweise und der Statiknachweis
des TRI-VENT Montagesystems sind unbedingt zu beachten.
Ferner muss der momentane Zustand des Daches derart sein, dass das Dach
für einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren nicht saniert werden muss.
(Einwirkungen auf Tragwerke)
*
), der Höhe des Gebäudes, der Po-
*

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