InstallatIon
allgemeInes
Die Anschlüsse für den Rauchabzug und Wasser müssen von Fachpersonal ausgeführt werden, das entsprechend den nationalen
Bestimmungen eine Dokumentation zur Konformität der Installation ausstellen muss.
der Installateur muss dem Eigentümer oder dessen Vertreter gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften die
Konformitätserklärung der anlage aushändigen, der beizufügen sind:
1) die Betriebs- und Wartungsanleitung des Geräts und der Bauteile der Anlage (wie zum Beispiel Rauchgaskanäle, Schornstein usw.);
2) Lichtpause oder Fotografie der Abgasanlagen-Plakette;
3) Anlagebuch ("libretto d'impianto", wenn vorgesehen).
Der Installateur muss sich für die Übergabe der Dokumentation eine Quittung ausstellen lassen und diese zusammen mit einer Kopie der
technischen Dokumentation der ausgeführten Installation aufbewahren.
Bei einer Installation in einem Mehrfamilienhaus ist im Vorfeld die Meinung des Verwalters einzuholen.
Wo vorgesehen, eine Prüfung der Abgasemissionen nach der Installation ausführen. Die eventuelle Vorbereitung des Entnahmepunkts
muss unter luftdichten Bedingungen erfolgen.
KomPatIBIlItät
Die Installation in Räumen mit Brandgefahr ist verboten. Außerdem verboten ist die Installation in Räumen für Wohnzwecke (mit
Ausnahme der Geräte mit raumluftunabhängigem Betrieb):
in denen Geräte für flüssige Brennstoffe im Dauer- oder Aussetzbetrieb betrieben werden, die die Verbrennungsluft aus dem
Raum entnehmen, in dem sie installiert sind, oder
in denen Gas-Geräte vom Typ B für die Raumheizung mit oder ohne Trinkwassererwärmung betrieben werden, sowie in daran
angrenzenden oder mit diesen verbundenen Räumen, oder
in denen der vor Ort gemessene Unterdruck zwischen Außen- und Innenraum größer als 4 Pa ist
InstallatIonen In Bädern, schlafräumen und eInzImmerwohnungen
In Bädern, Schlafräumen und Einzimmerwohnungen ist ausschließlich die raumluftunabhängige Installation bzw. die Installation von
Geräten mit geschlossenem Feuerraum und kanalisierter Verbrennungsluftzuführung von außen zulässig.
PosItIonIerung und sIcherheItsaBstände
Die Abstellflächen bzw. Abstützpunkte müssen eine für das Gesamtgewicht des
Geräts, des Zubehörs und seiner Verkleidungselemente ausreichende Tragfähigkeit
aufweisen. Sollte der Fußboden aus brennbarem Material bestehen, ist ein Schutz
aus feuerbeständigem Material zu verwenden, der auch die Front vor einem evtl.
Herausfallen von Brennstoffen während der üblichen Reinigungsarbeiten schützt.
Für den einwandfreien Betrieb muss der Wärmeerzeuger vollkommen waagerecht
positioniert werden. Die seitlich und rückwärtig angrenzenden Wände und die
Fußbodenauflagefläche müssen aus nicht brennbarem Material ausgeführt werden.
Die Installation in der Nähe von brennbaren oder wärmeempfindlichen Materialien
ist gestattet, sofern ein geeigneter Sicherheitsabstand eingehalten wird, der für
Pelletofen folgenden Werten entspricht:
BEZEICHNUNGEN
ENtflammBarE GEGENstäNdE
A
B
C
InstallatIon der eInsätze
Bei einer Installation von Einsätzen muss der Zugang zu den Innenteilen des Geräts verhindert werden; zudem darf während der
Entnahme der Zugang zu den spannungsführenden Teilen nicht möglich sein.
Evtl. Verkabelungen, wie z. B. Versorgungskabel und Raumsonden, müssen so positioniert werden, dass sie beim Bewegen des
Einsatzes nicht beschädigt werden oder Kontakt zu heißen Teilen haben.
Belüftung der InstallatIonsräume
Die Belüftung gilt als ausreichend, wenn der Raum Luftzuleitungen entsprechend der Tabelle aufweist:
Gerätekategorie
Pelletöfen
Heizkessel
In jedem Fall gilt die Belüftung als ausreichend, wenn die Druckdifferenz zwischen Außen- und Innenraum größer oder gleich 4 Pa ist.
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NICHt ENtflammBarE GEGENstäNdE
200 mm
1500 mm
200 mm
Bezugsnorm
UNI EN 14785
UNI EN 303-5
100 mm
750 mm
100 mm
Prozentanteil des freien Öffnungsquerschnitts
hinsichtlich des rauchgasauslassquerschnitts
des Geräts
-
50%
DEUTSCH
A
C
B
Luftzuleitung
Fußbodenschutz
freier mindestöffnungswert der
Belüftungsleitung
80 cm²
100 cm²