Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Betrieb Als Ventilator; Ausschalten Des Gerätes; Austausch Der Gasflasche; Lagerung - Rowi 1 03 02 0005 Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

4.2 Betrieb als Ventilator

Das Gas-Heizgebläse 17,5 kW kann im Sommer auch als Ventilator eingesetzt werden:
1. Trennen Sie das Gas-Heizgebläse von der Gasversorgung, indem Sie den Druck-
minderer deinstallieren.
2. Schließen Sie das Gerät an eine geerdete, durch einen FI-Schutzschalter abgesicherte
Steckdose (230 V ~ 50 Hz) an.
3. Starten Sie das Gebläse, indem Sie den Ein-/Ausschalter auf die Position I bringen.
4.3 Ausschalten des Gerätes
1. Schließen Sie das Ventil der Gasflasche, indem Sie den Gashahn nach rechts drehen.
Lassen Sie das Gebläse noch mindestens 1 Minute nachlaufen, damit die ange-
staute Hitze abgeführt werden kann.
2. Danach schalten Sie das Gebläse aus, indem Sie den Ein-/Ausschalter auf die Position 0
bringen.
Trennen Sie das Gerät nach jedem Gebrauch von der Gasflasche, indem Sie den
Druckminderer deinstallieren.

4.4 Austausch der Gasflasche

Tauschen Sie die Gasflasche ausschließlich in flammenfreier Umgebung aus.
Gehen Sie beim Austausch der Gasflasche wie folgt vor:
1. Schließen Sie das Ventil der Gasflasche, indem Sie den Gashahn nach rechts drehen.
2. Deinstallieren Sie den Druckminderer, indem Sie die Überwurfmutter des Druck-
minderers nach rechts drehen.
Verwenden Sie hierfür auf keinen Fall Werkzeug. Sollte sich die Überwurfmutter
nicht lösen, umfassen Sie den kompletten Druckminderer mit der Hand und
bewegen ihn leicht. Die Mutter löst sich nun mühelos.
3. Schließen Sie die neue Gasflasche, wie in Kapitel 3.3.2 beschrieben, an.
Überprüfen Sie die gasführenden Teile im Rahmen einer Dichtheitsprüfung (siehe
Kapitel 3.3.3), bevor Sie das Gerät wieder in Betrieb nehmen.

4.5 Lagerung

Schützen Sie das Gas-Heizgebläse vor Staub, Schmutz und Insekten. Decken Sie das Gerät
mit einer Plastikfolie ab, damit es vor Verunreinigungen und dadurch hervorgerufenen
Beschädigungen und Funktionsstörungen geschützt ist.
14
7/2006

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis