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Kyosho ULTIMA RB6 Bauanleitung Seite 50

Inhaltsverzeichnis
1) Wir übernehmen die Garantie, dass bei den Modellen und
Bauteilen der KYOSHO Deutschland GmbH während der
Garantiefrist (§ 4) keine Fabrikations-oder Materialmängel zu
Tage treten.
2) Diese Garantie gilt nur gegenüber Kunden, die ein Modell
oder Bauteil der KYOSHO Deutschland GmbH bei einem
autorisierten KYOSHO-Fachhändler in der Bundesrepublik
Deutschland gekauft haben. Die Garantie ist nicht
übertragbar.
Felgen, Lager,Glühkerzen, Kupplungen, Lackierungen etc.
2) Die Garantie ist ferner ausgeschlossen, wenn
- unzulässiges Zubehör verwandt worden ist oder Tuning-
oder Anbauteile, die nicht aus dem KYOSHO-Lieferprogramm
stammen oder nicht von der KYOSHO Deutschland GmbH
ausdrücklich als zulässiges Zubehör deklariert worden
sind. Es obliegt dem Käufer, sich bei seinem KYOSHO-
Fachhändler diesbezüglich zu informieren.
- die Bauanleitung oder Bedienungsanleitung missachtet, das
Modell baulich verändert oder zweckentfremdet wurde oder
zurückzuführen ist.
1) Diese Garantie wird von uns freiwillig und ohne
2) Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihnen auch gesetzliche
Rechte zustehen,wenn die von Ihnen gekaufte Sache
Linie entweder die Reparatur der mangelhaften oder die
Lieferung einer neuen Sache verlangen. Hierfür können Sie
zurückgeben und den Kaufpreis herausverlangen, oder eine
angemessene Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.
Möglicherweise stehen Ihnen auch Schadensersatzansprüche
oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte.
3) Die gegen die KYOSHO Deutschland GmbH bestehenden
Rechte aus dieser Garantie bestehen zusätzlich zu Ihren
gesetzlichen Rechten und schränken diese Rechte in keiner
Weise ein.
1) Die Garantiefrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit
dem Tag des Kaufes bei Ihrem autorisierten KYOSHO-
Fachhändler.
1) Liegt ein Garantiefall vor, werden wir die defekten
Teile nach unserer Wahl austauschen oder reparieren.
Austauschteile gehen in das Eigentum der KYOSHO
Deutschland GmbH über.
2) Die Garantieleistungen werden von der KYOSHO
Deutschland GmbH Serviceabteilung vorgenommen.
3) Die Material- und Arbeitskosten tragen wir. Falls das Gerät
zum Zwecke der Prüfung und Reparatur transportiert wird,
geschieht dies auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten.
4) Weitergehende Ansprüche gegen uns, insbesondere auf
oder Schadensersatz, bestehen aus dieser Garantie nicht.
1) Garantieansprüche sind unverzüglich nach Feststellung
eines Material- oder Herstellungsfehlers bei einem
autorisierten KYOSHO-Fachhändler oder bei der KYOSHO
4, 24568 Kaltenkirchen, geltend zu machen. Für Defekte,
die auf eine verzögerte Geltendmachung der Garantie
zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Garantie.
Garantiebelegs und des beanstandeten Modells oder Bauteils
erforderlich. Als Garantiebeleg gilt der Servicebegleitschein
der Modelltyp mit der Bestellnummer vom autorisierten
mit Stempel, Datum und Unterschrift des Fachhändlers
gegengezeichnet ist.
3) Modelle bzw. Teile sind in gereinigtem Zustand
einzusenden (z.B. auch Benzintank völlig entleeren).
Wir behalten uns vor, ungereinigte Teile auf Ihre Kosten
zurückzusenden.
4) Stellt sich nach einer Prüfung des beanstandeten Modells
oder Bauteils heraus, dass kein Garantiefall vorlag, sind wir
berechtigt, den geleisteten Arbeitsaufwand nach unseren
allgemeinen Stundensätzen, mindestens jedoch eine
Aufwandspauschale in Höhe von 8,50€, zu berechnen.
Best.-Nr. 30068

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