4.2.1 Rückspülintervall
Wird nicht rechtzeitig rückgespült, kann
dies zu Beschädigungen des Siebeinsatzes
führen. Größere Mengen an gefilterten Par-
tikeln können das Siebgewebe verformen
und im Extremfall zum Reißen des Siebge-
webes führen. Außerdem können größere
Ablagerungsmengen die Rückspülfunktion
mechanisch beeinträchtigen.
Gemäß DIN EN 13443-1 ist eine Rück-
spülung des Geräts spätestens alle sechs
Monate fällig.
Der Hersteller fordert eine Rückspülung:
• spätestens alle 2 Monate
• wenn der Wasserdruck nachlässt
• wenn der Filter sichtbar verschmutzt ist
Erfahrungsgemäß kommt es bei Neuin-
stallationen in der Anfangszeit verstärkt zu
Schmutzablagerungen. In diesem Fall ist
eine häufigere Rückspülung notwendig.
1702546 • 2018/01
Betrieb
4.2.2 Rückspülung durchführen
WARNUNG
Personen, die aufgrund ihrer phy-
sischen, sensorischen oder geis-
tigen Fähigkeiten oder ihrer Uner-
fahrenheit oder Unkenntnis nicht
in der Lage sind, das Gerät sicher
zu bedienen, dürfen es nicht ohne
Aufsicht oder Anweisung durch
eine verantwortliche Person bedie-
nen.
Vor der Durchführung einer Rück-
spülung sicherstellen, dass der
Abwasseranschluss funktionsfä-
hig ist.
Am Ende des Rückspülvorgangs-
das Handrad bis zum Anschlag
drehen, so dass kein Rückspül-
wasser mehr austritt. Andernfalls
kann ständig Wasser austreten
und einen Wasserschaden verur-
sachen.
1. Handrad gegen den Uhrzeigersinn dre-
hen, bis zum Anschlag. Spülwasser
tritt aus.
2. Handrad im Uhrzeigersinn drehen, bis
zum Anschlag. Sicherstellen, dass kein
Wasser mehr austritt.
Der Rückspülvorgang ist abgeschlossen
(siehe Reinigung Siebeinsatz).
4.3
Umbauten, Veränderungen
WARNUNG
Eigenmächtige Umbauten und Ver-
änderungen sind aus Sicherheits-
gründen verboten. Diese können
die Funktion des Geräts beein-
trächtigen, zu Undichtheiten und
im Extremfall zum Bersten des
Geräts führen.
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