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Rauchgasabzugsanlage; Installation - Extraflame TC30 Installationshandbuch

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KLAPPE
Mechanismus zur Änderung des dynamischen Widerstands der Verbrennungsgase.

RAUCHGASABZUGSANLAGE

Vom Gerät unabhängige Anlage zur Beseitigung der Rauchgase, bestehend aus Rauchgasanschluss bzw.
-kanal, Schornstein und Schornsteinkopf.
KÜNSTLICHER ZUG
Luftzirkulation mittels durch Elektromotor angetriebenen Gebläses.
NATÜRLICHER ZUG
Zug, der sich in einem Schornstein/Schornsteinkopf auf Grund der unterschiedlichen Massedichte zwischen
(warmen) Rauchgasen und atmosphärischer Umgebungsluft bildet, ohne dass in seinem Inneren oder an
seinem Kopf eine mechanische Hilfsansaugvorrichtung installiert worden ist.
STRAHLUNGSZONE
Diese Zone befi ndet sich unmittelbar neben dem Herd, in den die von der Verbrennung erzeugte Wärme
geleitet wird; in dieser Zone dürfen keine brennbaren Stoff e aufbewahrt werden.
RÜCKFLUSSZONE
In dieser Zone erfolgt der Austritt der Verbrennungsprodukte aus dem Gerät in den Installationsraum.

INSTALLATION

Vor der Installation muss die Platzierung der Kamine, Schornsteine und der Auslassanschlüsse der Geräte
unter Berücksichtigung der folgenden Angaben erfolgen:
Installationsverbote
Gesetzlich vorgeschriebene Entfernungen
Beschränkungen
Vorschriften.
Konventionelle Beschränkungen, stammend aus Hausordnung, Dienstbarkeit oder Vertrag.
Zugelassene Installationen
Im Raum, in dem das Wärmeerzeugungsgerät installiert werden soll, dürfen nur Geräte angeschlossen
sein, die keine Luft in den Raum absondern oder die den Raum im Verhältnis zur Außenumgebung nicht
in Depression setzten.
Nur in Küchen sind Geräte zugelassen, die der Zubereitung von Speisen dienen und deren
Hauben ohne Absauggebläse.
Nicht zugelassene Installationen
In den Räumen, in denen das Wärmeerzeugungsgerät installiert werden soll, dürfen folgende Geräte nicht
installiert werden:
- Hauben mit oder ohne Absauggebläse.
- Leitungen für Kollektivgebläse.
Sollten sich in anliegenden Räumen derartige Geräte befi nden, ist es verboten das Wärmeerzeugungsgerät
gleichzeitig mit den anderen in Betrieb zu nehmen, da die Gefahr besteht, dass einer der beiden Räume im
Verhältnis zum anderen in Depression gesetzt wird.
MONTAGEPHASEN
nach
örtlichen Verwaltungsvorschriften
Kapitel 3
oder
besonderen,
gesetzlichen
11

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