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BEDIENUNGSANLEITUNG JUMBO SERIE
Die allgemeinen Anweisungen finden auf diese Modellkategorien Anwendung. Die Henkelman B.V. kann nicht für
eventuelle Schäden, verursacht durch abweichende Maschinenspezifikationen, haftbar gemacht werden.
Diese Anleitung wurde mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Die Henkelman B.V. haftet nicht für eventuelle Fehler in
dieser Anleitung und/oder die Folgen einer falschen Interpretation dieser Gebrauchsanweisung.
Die Henkelman B.V. haftet nicht für Schäden und/oder Probleme infolge der Verwendung von Teilen, die nicht von der
Henkelman B.V. geliefert wurde.
Die Henkelman B.V. behält sich das Recht auf Änderung von Spezifikationen und/oder Teilen, ohne vorherige
Bekanntgabe, vor.
Alle Rechte vorbehalten. Nicht aus dieser Ausgabe darf vervielfältigt bzw. mittels Fotokopie, Druck oder jegliche andere
Weise ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Henkelman B.V. veröffentlicht werden.
HAFTUNG
1.
Wir schließen jegliche Haftung, insoweit diese nicht im Gesetz geregelt ist, aus.
2.
Unsere Haftung überschreitet zu keinem Zeitpunkt die Höhe des Gesamtbetrages des betreffenden Auftrags.
3.
Vorbehaltlich der allgemeinen rechtlichen Regeln der öffentlichen Ordnung sowie von Treu und Glauben, sind wir
zu keinerlei Schadensersatz angehalten, egal von welcher Art, direkt oder indirekt, worunter inbegriffen betriebliche
Schäden an beweglichen und unbeweglichen Gütern bzw. Personen, sowohl bei der Gegenpartei wie bei Dritten.
4.
In keinem Fall haften wir für Schäden, die durch die Verwendung des Gelieferten oder durch die Nichteignung
desselben für das Ziel, für welches die Gegenpartei das Gelieferte angeschafft hat, entstanden oder verursacht
wurden.

GARANTIE

1.
Unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Einschränkungen, geben wir auf die von uns gelieferten
Produkte eine Teilegarantie. Diese Garantie beschränkt sich auf auftretende Fabrikationsfehler und umfasst somit
keine Störungen, die ihre Ursachen in den Teilen des Gelieferten haben, die jeglicher Form von Verschleiß oder
Verbrauch unterliegen.
2.
Auf durch Dritte gelieferte Teile oder Hinzufügungen wird von uns kein längerer Garantiezeitraum gewährt als uns
seitens der Drittlieferanten eingeräumt wurde.
3.
Die Garantie verfällt, wenn durch die Gegenpartei und/oder durch diese eingeschaltete Dritte auf unsachgemäße
Weise von dem Gelieferten Gebrauch gemacht wird.
4.
Die Garantie verfällt ebenfalls, wenn von der Gegenpartei und/oder von dieser eingeschaltete Dritte Arbeiten bzw.
Änderungen am Gelieferten ausgeführt werden.
5.
Ersetzen wir im Rahmen der Erfüllung unserer Garantieverpflichtung Teile, dann gehen die ausgewechselten Teile
in unser Eigentum über.
6.
Kommt die Gegenpartei nicht, teilweise nicht bzw. nicht rechtzeitig allen sich aus der zwischen den Parteien
geschlossenen Vereinbarung ergebenden Verpflichtungen nach, sind wir nicht zu einer Garantieleistung
verpflichtet, solange wie diese Situation andauert.
Die Garantiebestimmungen und die Haftung sind Teil der allgemeinen Verkaufsbedingungen, die auf Anfrage zur
Verfügung gestellt werden.
Versie 10.10 JUM.DU
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Jumbo plusJumbo 35Jumbo 42

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