Diese Empfehlungen gelten insbesondere dann,
> wenn die Pflegeperson selbst aufgrund bestimmter
Behinderungen keine sichere Bedienung der Handschal-
tung vornehmen kann,
> wenn die Pflegeperson oder das Pflegepersonal durch
ungewollte Verstellungen gefährdet werden können,
> wenn sich die Seitengitter in hochgestellter Position
befinden und es zu Einklemm- und Quetschungsgefahren
kommen kann,
> wenn sich Kinder unbeaufsichtigt mit dem Bett in einem
Raum aufhalten.
Achten Sie immer darauf, dass die Handschaltung bei Nichtge-
brauch sicher am Bett mit dem Aufhanghaken eingehängt ist
und nicht herunterfallen kann.
Die Bedienung des Bettes sollte grundsätzlich nur von eingewie-
senem Pflegepersonal bzw. Angehörigen oder im Beisein von
eingewiesenen Personen erfolgen.
Beim Verstellen der Liegefläche ist besonders darauf zu achten,
dass sich keine Gliedmaßen in den Seitengittern im Verstellbe-
reich befinden. Auch wenn die Seitengitter selbst verstellt wer-
den, ist auf die richtige Liegeposition der Pflegeperson zu ach-
ten.
Vor einer elektrischen Verstellung ist grundsätzlich immer zu
kontrollieren, ob sich einzelne Gliedmaßen im Verstellbereich
zwischen Untergestell und Kopf- bzw. Fußteil oder sogar Per-
sonen zwischen Fußboden und hochgefahrener Liegefläche
befinden. In diesen Bereichen besteht besonders hohe Quetsch-
gefahr.
Das zulässige Patientengewicht ist abhängig vom gleichzeitig
mit angebrachten Gesamtgewicht des Zubehörs (Matratzen
oder zusätzliche medizinische elektrische Geräte). Die jeweils
max. Arbeitslast entnehmen Sie bitte bitte dem Typenschild am
Rahmen der Liegefläche.7
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