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Garantiebedingungen - Electrolux ESF 66810 X Benutzerinformation

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44 electrolux Garantiebedingungen

Garantiebedingungen

Belgien
Unsere Geräte werden mit größter
Sorgfalt hergestellt. Trotzdem kann es
einmal zu einem Defekt kommen.
Unser Kundendienst übernimmt auf
Anfrage gerne die Reparatur, und
zwar sowohl während des
Garantiezeitraums als auch danach.
So ist gewährleistet, dass ein Defekt
nicht zu einer Verkürzung der
Lebensdauer des Geräts führt.
Die vorliegenden
Garantiebedingungen beruhen auf der
Richtlinie der Europäischen Union
99/44/EG sowie den Bestimmungen
des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die
dem Kunden aufgrund dieser Gesetze
zustehenden Rechte können durch
die vorliegenden
Garantiebedingungen nicht geändert
werden.
Diese Garantiebedingungen ziehen
keine Einschränkung der
Garantieverpflichtungen des
Verkäufers gegenüber dem
Endbenutzer nach sich. Die Garantie
für das Gerät erfolgt im Rahmen und
unter Beachtung folgender
Bedingungen:
1. Bei Beachtung der in den
Absätzen 2 bis 15 niedergelegten
Bestimmungen beheben wir
kostenlos jeden Defekt, der
während eines Zeitraums von 24
Monaten ab dem Datum der
Übergabe des Geräts an den
ersten Endkunden auftritt. Diese
Garantiebedingungen gelten nicht
im Falle einer Nutzung des Geräts
zu gewerblichen oder
vergleichbaren Zwecken.
2. Die Garantieleistung zielt auf eine
Wiederherstellung des
Gerätezustands vor dem Auftreten
des Defekts ab. Die defekten
Bestandteile werden ausgetauscht
oder repariert. Kostenlos
ausgetauschte Bestandteile gehen
in unser Eigentum über.
3. Um schwereren Schäden
vorzubeugen, müssen wir über
den Defekt unverzüglich in
Kenntnis gesetzt werden.
4. Bedingung für die Gewährung der
Garantieleistung ist, dass der
Kunde die Kaufbelege mit dem
Kauf- und/oder Übergabedatum
vorlegt.
5. Die Garantie greift nicht, wenn
Schäden an empfindlichen
Bestandteilen, wie z.B. Glas
(Glaskeramik), Kunststoffen oder
Gummi, auf unsachgemäßen
Gebrauch zurückzuführen sind.
6. Eine Inanspruchnahme der
Garantie ist nicht möglich bei
kleinen Veränderungen ohne
Auswirkungen auf Gesamtwert
und -stabilität des Geräts.
7. Die Garantieverpflichtung erlischt,
wenn der Defekt auf eine der
folgenden Ursachen
zurückzuführen ist:
– eine chemische oder
elektrochemische Reaktion
infolge von Wassereinwirkung,
– allgemein anomale
Umweltbedingungen,

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