Außerbetriebnahme und Einlagerung
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7.2 Maschine einlagern
© Maschine außer Betrieb nehmen (siehe Abschnitt 7.1).
© Maschine zum Abstellort transportieren (siehe Transport, Kapitel 3).
Die Maschine sollte möglichst in trockenen, geschlossenen Räumen gela-
gert werden und sorgfältig gegen Staub und Nässe geschützt werden. Ma-
schinen mit Aluminiumbauteilen nicht im Freien lagern.
Die Maschine mit geeigneten Maßnahmen vor äußeren Beschädigungen,
z. B. Kollision mit Flurförderzeugen, schützen.
7.3 Hydraulikanlage einlagern
© Maschine außer Betrieb nehmen (siehe Abschnitt 7.1).
© Hydraulikaggregat und lose Komponenten der Hydraulikanlage in einem
kühlen, trockenen, staubfreien und nur mäßig belüftetem Raum einla-
gern.
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Folgende Dinge müssen dabei beachtet werden:
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Lagertemperatur muss zwischen -10 ° C und 25 ° C liegen.
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Relative Luftfeuchtigkeit ca. 65 %.
Schlauchleitungen müssen vor Lichteinfall geschützt werden. Bei einer
Lagerzeit von mehr als 6 Monaten sind sie in eine schwarze Kunststoff-
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folie einzuschweißen. Die maximal zulässige Lagerzeit beträgt 2 Jahre.
Schlauchleitungen niemals in einem Raum mit Lösungsmitteln, Kraftstof-
fen oder sonstigen Chemikalien lagern. Die austretenden Dämpfe führen
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zu Schäden der Leitungen und vermindern die Lebensdauer.
Armaturen sind gegen Korrosion zu schützen. Anschlussöffnungen sind
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abzukleben.
Für alle Ausrüstungsgegenstände müssen auch die Hinweise in Fremd-
dokumentationen beachtet werden (siehe Anhang).
Anlagenhubtisch
09.05.05