09.05.05
1.7 Sicherheitsvorschriften
Neben den behördlichen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften
sind die folgenden Hinweise zu beachten, um Personen- und Sachschäden
zu vermeiden:
1.7.1 Allgemeiner Betrieb
•
Die Maschine darf nur dann im Betrieb sein, wenn sich keine Personen
im Gefahrenbereich aufhalten. Sollte sich jemand in den Gefahrenbe-
reich hineinbewegen, so muss die Maschine sofort ausgeschaltet wer-
den (siehe Abschnitt 1.4.1).
•
Bei Gefahr Not-Aus betätigen.
•
Die an der Maschine angebrachten Warn- und Hinweisschilder geben
wichtige Warnungen und Hinweise, die für den gefahrlosen Betrieb be-
achtet werden müssen. Sie dürfen nicht entfernt werden. Wenn sie un-
kenntlich geworden sind oder verloren gegangen sind, müssen sie
erneuert werden (siehe Abschnitt 1.9).
•
Vor dem Betrieb ist die Funktion aller Einrichtungen zu kontrollieren. Bei
Funktionsstörungen ist der Betrieb nicht zulässig. Die Maschine ist abzu-
stellen und die Behebung der Störung ist einzuleiten (siehe Betriebsstö-
rungen, Kapitel 8).
•
Die Maschine darf nicht im fehlerhaften Zustand betrieben werden, da
hierdurch erhebliche Verletzungsgefahren entstehen können. Falls Feh-
ler auftreten, insbesondere sicherheitsrelevante, ist die Maschine sofort
abzuschalten und eine Instandsetzung ist einzuleiten.
•
Vor dem Betrieb muss sich das Bedienpersonal vergewissern, dass alle
Schutzeinrichtungen und -abdeckungen vorhanden und geschlossen
sind.
•
Beim Betrieb der Maschine ist di e vorgeschriebene Schutzausrüstung zu
tragen, um Verletzungen und Gesundheitsschädigungen zu vermeiden
(siehe Abschnitt 1.6)
•
Der Betreiber muss die Maschine während des Betriebes überwachen
(lassen), um eine ordnungsgemäße Funktion sicherzustellen. Die be-
triebsabhängigen Zeitintervalle sind vom Betreiber festzulegen.
•
Schutzverkleidungen dürfen nur für Wartungs- und Instandsetzungsar-
beiten und ausschließlich von fachkundigem Personal entfernt werden.
Nach Abschluss der Arbeiten müssen alle Schutzverkleidungen sofort
wieder montiert werden.
•
Schaltschränke müssen stets geschlossen und gegen unbefugtes Öff-
nen gesichert sein, um Verletzungen infolge von Stromschlägen zu ver-
meiden. Arbeiten an Schaltschränken dürfen nur nach Trennung von der
Anlagenhubtisch
Sicherheit
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