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Sicherheitsvorschriften; Allgemeiner Betrieb - Altek AEA - 20.12 Betriebsanleitung

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09.05.05

1.7 Sicherheitsvorschriften

Neben den behördlichen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften
sind die folgenden Hinweise zu beachten, um Personen- und Sachschäden
zu vermeiden:

1.7.1 Allgemeiner Betrieb

Die Maschine darf nur dann im Betrieb sein, wenn sich keine Personen
im Gefahrenbereich aufhalten. Sollte sich jemand in den Gefahrenbe-
reich hineinbewegen, so muss die Maschine sofort ausgeschaltet wer-
den (siehe Abschnitt 1.4.1).
Bei Gefahr Not-Aus betätigen.
Die an der Maschine angebrachten Warn- und Hinweisschilder geben
wichtige Warnungen und Hinweise, die für den gefahrlosen Betrieb be-
achtet werden müssen. Sie dürfen nicht entfernt werden. Wenn sie un-
kenntlich geworden sind oder verloren gegangen sind, müssen sie
erneuert werden (siehe Abschnitt 1.9).
Vor dem Betrieb ist die Funktion aller Einrichtungen zu kontrollieren. Bei
Funktionsstörungen ist der Betrieb nicht zulässig. Die Maschine ist abzu-
stellen und die Behebung der Störung ist einzuleiten (siehe Betriebsstö-
rungen, Kapitel 8).
Die Maschine darf nicht im fehlerhaften Zustand betrieben werden, da
hierdurch erhebliche Verletzungsgefahren entstehen können. Falls Feh-
ler auftreten, insbesondere sicherheitsrelevante, ist die Maschine sofort
abzuschalten und eine Instandsetzung ist einzuleiten.
Vor dem Betrieb muss sich das Bedienpersonal vergewissern, dass alle
Schutzeinrichtungen und -abdeckungen vorhanden und geschlossen
sind.
Beim Betrieb der Maschine ist di e vorgeschriebene Schutzausrüstung zu
tragen, um Verletzungen und Gesundheitsschädigungen zu vermeiden
(siehe Abschnitt 1.6)
Der Betreiber muss die Maschine während des Betriebes überwachen
(lassen), um eine ordnungsgemäße Funktion sicherzustellen. Die be-
triebsabhängigen Zeitintervalle sind vom Betreiber festzulegen.
Schutzverkleidungen dürfen nur für Wartungs- und Instandsetzungsar-
beiten und ausschließlich von fachkundigem Personal entfernt werden.
Nach Abschluss der Arbeiten müssen alle Schutzverkleidungen sofort
wieder montiert werden.
Schaltschränke müssen stets geschlossen und gegen unbefugtes Öff-
nen gesichert sein, um Verletzungen infolge von Stromschlägen zu ver-
meiden. Arbeiten an Schaltschränken dürfen nur nach Trennung von der
Anlagenhubtisch
Sicherheit
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