Gefahr
Gefahr
09.05.05
1.4 Gefahrenbereich und Gefahrstellen
1.4.1 Gefahrenbereich
Der Gefahrenbereich ist der Bereich, in dem die Sicherheit oder die Ge-
sundheit von Personen gefährdet ist. Also der Bereich, in dem die Gefahr
besteht, sich durch Bewegungen der Maschine oder der Lasten zu verlet-
zen. Innerhalb dieses Bereiches dürfen sich während des Betriebes keine
Personen aufhalten.
Die Maschine darf nur dann im Betrieb sein, wenn sich keine Personen
im Gefahrenbereich aufhalten. Sollte sich jemand in den Gefahrenbe-
reich hineinbewegen, so muss die Maschine sofort ausgeschaltet wer-
den.
Der Betreiber der Maschine hat in eigener Verantwortung dafür zu sor-
gen, dass der Gefahrenbereich bei laufender Maschine nicht betreten
wird. Dazu muss er den Gefahrenbereich mit geeigneten Schutzein-
richtungen absichern (siehe Abschnitt 1.11).
In der Skizze (siehe Abbildung 1) ist der Gefahrenbereich der Maschine ver-
anschaulicht.
Die Maschine ist in der Draufsicht zu sehen. Der Gefahrenbereich ist durch
den schraffierten Bereich gekennzeichnet.
1.4.2 Gefahrstellen
Die Maschine besitzt einige Gefahrstellen, die sich konstruktiv nicht vermei-
den lassen, ohne die Funktion zu beeinträchtigen. Diese sind nachfolgend
aufgezählt. Sie stellen jedoch kein vollständiges Verzeichnis aller mögli-
chen Gefahrstellen dar. Abhängig vom Aufstellungsort und den individuel-
len Gegebenheiten können weitere Gefahrstellen vorhanden sein.
Quetschgefahr:
•
am Scherensystem beim Heben und Senken
•
an den Laufrollen bzw. Laufrollenbahnen beim Heben und Senken
•
für die Füße unter der Plattform beim vollständigen Senken der Plattform
Die Fuß-Quetschgefahr lässt sich nicht ohne Einschränkung der Funk-
tion konstruktiv vermeiden. Sie ist durch den Betreiber mit geeigneten
Maßnahmen abzusichern (siehe Abbildung 2).
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