09.05.05
1.7.2 Wartung und Instandsetzung
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Die Einhaltung von vorgegebenen Wartungs- und Instandsetzungsarbei-
ten (siehe Wartung und Instandsetzung, Kapitel 6) gehört zur bestim-
mungsgemäßen
Einhaltung von Wartungsintervallen.
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Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten dürfen nur von fachkundigen
Personen durchgeführt werden (siehe Abschnitt 1.3).
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Vor Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, dazu gehören auch Reini-
gungsarbeiten, muss die Maschine ausgeschaltet und von der Energie-
versorgung getrennt werden (Netztrenneinrichtung, ggf. Sicherung
deaktivieren). Darüber hinaus muss dafür gesorgt werden, dass keine
andere Person die Verbindung zur Energieversorgung wieder herstellen
kann (Hauptschalter abschließen).
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Vor allen Wartungsarbeiten sind die Wartungsstützen einzulegen (siehe
Abschnitt 1.5.3).
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Notwendige Reparaturen an der Maschine sind immer sofort durchzufüh-
ren bzw. durchführen zu lassen. Beschädigte Bauteile sind sofort auszu-
wechseln.
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Bei Arbeiten an hydraulischen oder pneumatischen Komponenten sind
diese vorher drucklos zu machen.
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Vor Arbeiten an Antriebselementen oder an hydraulischen Komponen-
ten, die Maschine abkühlen lassen, um Verbrennungen zu vermeiden.
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Auslaufende Betriebsstoffe, wie Öl, in geeigneten Behältern auffangen
und nicht ins Erdreich gelangen lassen. Anschließend umweltgerecht
entsorgen (siehe Abschnitt 1.8).
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Hydraulikschläuche sind sofort auszuwechseln, wenn Durchfeuchtun-
gen, Rissbildungen oder sonstige Beschädigungen sichtbar werden, da
solche Schläuche ohne weitere Vorankündigung platzen können. Über-
alterte Hydraulikschläuche sind ebenfalls auszuwechseln (siehe Ab-
schnitt 6.9.7).
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Durch den Umgang mit Reinigungsmitteln können eventuell Gefahren
bestehen. Die Hinweise des Herstellers sind zu beachten.
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Nach Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sind alle Schutzeinrich-
tungen wieder ordnungsgemäß anzubringen.
Anlagenhubtisch
Verwendung
der
Maschine,
Sicherheit
insbesondere
die
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