Sicherheit
1.5 Sicherheits- und Schutzeinrichtungen
Demontage, Ausschaltung, Überbrückung oder Änderung von Sicher-
heits- und Schutzeinrichtung sind verboten. Die Sicherheit der Ma-
schine wird dadurch beeinträchtigt.
Gefahr
Zusätzliche Sicherheits- und Schutzeinrichtungen sind vom Betreiber
eigenverantwortlich nach den örtlichen Erfordernissen und den ge-
setzlichen Vorgaben zu installieren.
Gefahr
1.5.1 Fußschutz-Schaltleisten
Unterhalb des Oberrahmens aufgehängte Fußschutz-Schaltleisten schal-
ten die Maschine sofort aus, wenn sie gegen ein Hindernis fahren (siehe Ab-
bildung 3).
Der Betrieb ohne Fußschutz-Schaltleisten ist nur zulässig, wenn der Gefah-
renbereich durch andere geeignete Maßnahmen abgesichert ist (siehe Ab-
schnitt 1.4.1 und Abschnitt 1.11).
Abbildung 3: Fußschutz-Schaltleisten
09.05.05
Anlagenhubtisch
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