Gefahr
09.05.05
1.2 Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
Jeder Gebrauch, der vom Abschnitt 1.1 abweicht, gilt als nicht bestim-
mungsgemäße Verwendung, z. B:
•
Einsatz von nicht geeignetem Personal
•
eigenmächtige Veränderungen an der Maschine
•
Betrieb ohne Schutzverkleidungen oder Schutzeinrichtungen
•
Betrieb bei sicherheitsrelevanten St ö rungen oder in fehlerhaftem Zu-
stand
•
einseitige bzw. außermittige Belastung (es sei denn, es ist ausdrücklich
in den technischen Daten so angegeben)
•
Betrieb der Maschine mit anderen Betr i ebsdaten als vereinbart, z. B. grö-
ßere Nennlasten
•
Befördern von Personen, wenn der Hubtisch nicht speziell dafür konzi-
piert wurde
Personen dürfen auf dem Anlagenhubtisch nur mitfahren, wenn er da-
für konzipiert wurde und Einrichtungen für den Personenschutz ent-
sprechend einschlägiger Normen vorhanden sind!
1.3 Anforderungen an das Personal
Der Umgang mit dem Hubtisch ist nur Personen gestattet,
•
die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
•
die körperlich und geistig geeignet sind,
•
die im Betrieb der Maschine unterwiesen wurden,
•
die über die damit verbundenen Gefahren unterrichtet wurden,
•
die diese Betriebsanleitung gelesen und verstanden haben,
•
die alle ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.
Wartung und Instandsetzung, Installation, In- und Außerbetriebnahme,
Transport, Entsorgung sowie Störungssuche und -behebung darf nur von
Personen mit entsprechender technischer Ausbildung und Erfahrung durch-
geführt werden, z. B. bezüglich der Bereiche Mechanik, Hydraulik oder
Elektrik.
Diese Personen sind vom Betreiber der Maschine sorgfältig auszuwählen.
Der Verantwortungsbereich und die Zuständigkeit der jeweiligen Personen
müssen durch den Betreiber genau festgelegt werden.
Anlagenhubtisch
Sicherheit
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