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Bestimmungsgemäße Verwendung; Hinweise Zur Gewährleistung; Übernahme Des Gerätes - HAKO Cleanserv PB51/2000 Betriebsanleitung

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Einleitung
Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Cleanserv PB51/2000 ist aus-
schließlich für die Hartbodenreinigung
im Innenbereich gebaut.
Dieses Gerät ist für den gewerblichen
Einsatz geeignet, z.B. in Hotels, Schu-
len, Krankenhäuser, Fabriken, Läden,
Büros und Vermietgeschäften.
Jeder darüber hinausgehende Ge-
brauch gilt als nicht bestimmungsge-
mäß; für hieraus resultierende Schäden
haftet der Hersteller nicht.
Zur bestimmungsgemäßen Verwen-
dung gehört auch die Einhaltung der
vom Hersteller vorgeschriebenen Be-
triebs-, Wartungs- und Instandhal-
tungs-Bedingungen.
Der Cleanserv PB51/2000 darf nur von
Personen genutzt, gewartet und in-
stand gesetzt werden, die damit ver-
traut und über die Gefahren unterrichtet
sind.
Die einschlägigen Unfallverhütungsvor-
schriften sowie die sonstigen allgemein
anerkannten sicherheitstechnischen
und arbeitsmedizinischen Regeln sind
einzuhalten. 
Die Maschine entspricht auf Grund ihrer
Konzipierung und Bauart, sowie in der
von uns in Verkehr gebrachten Ausfüh-
rung den einschlägigen grundlegenden
Sicherheits- und Gesundheitsanforde-
rungen der EG-Richtlinien (siehe Kon-
formitätserklärung). Bei einer nicht mit
uns abgestimmten Änderung des Gerä-
tes verliert diese Erklärung ihre Gültig-
keit. Eigenmächtige Veränderungen
am Gerät schließen eine Haftung des
Herstellers für daraus resultierende
Schäden aus.
Dieses Gerät ist nicht für
die Aufnahme gesund-
heitsgefährlicher oder
explosiver Stäube geeig-
net, weil das Gerät keine
aktive Absaugung hat.
Hinweise zur Gewährleistung
Grundsätzlich gelten die Bestimmun-
gen des Kaufvertrages. Schäden unter-
liegen nicht der Gewährleistung, wenn
sie auf die Nichtbeachtung der Vor-
schriften über die Pflege und Wartung
zurückzuführen sind. Wartungsarbeiten
sind von einer autorisierten Hako-Ser-
vice-Stelle durchzuführen und im "War-
tungsnachweis" zu bestätigen, das gilt
als Gewährleistungsnachweis. 
Von der Gewährleistung ausgeschlos-
sen sind: Natürlicher Verschleiß und
Schäden durch Überbeanspruchung,
Sicherungen, unsachgemäße Behand-
lung oder unzulässige Änderungen.
Gewährleistungsansprüche erlöschen
außerdem, wenn an der Maschine
Schäden entstehen, die auf von uns
nicht ausdrücklich freigegebene Teile
und Zubehör oder auf die Nichtbeach-
tung von Wartungsvorschriften zurück-
zuführen sind.
Übernahme der Maschine
Sofort nach Ankunft der Maschine müs-
sen Sie feststellen, ob Transportschä-
den entstanden sind.
Transportschäden werden Ihnen er-
setzt, wenn Sie den Schaden vom
Transportunternehmen sofort bestäti-
gen lassen und die Schadensmeldung
mit dem Frachtbrief an uns einsenden.
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