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Entsorgung; Unfallverhütungsvorschriften - HAKO Cleanserv PB51/2000 Betriebsanleitung

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Sicherheitsinformationen
1.7

Entsorgung

Machen Sie das Gerät funktionsuntüch-
tig. Es darf keine Gefahrenquelle für
spielende Kinder darstellen.Das Gerät
den örtlichen Bestimmungen entspre-
chend entsorgen. Wenden Sie sich für
weitere Informationen zur Behandlung
und Wiederverwertung an Ihren Hako-
Vertragshändler, bei dem Sie das Gerät
erworben haben.
Pb
Gebrauchte Batterien mit dem Recy-
clingzeichen enthalten wiederverwert-
bares Wirtschaftsgut. Die enthaltenen
Schwermetalle stellen aber gleichzeitig
eine große Gefahr für die menschliche
Gesundheit und die Umwelt dar. Batte-
rien niemals öffnen oder beschädigen.
Den Inhalt von Batterien nicht anfas-
sen, einatmen oder verschlucken. Ge-
sundheitsgefahr! Batterien nicht in die
Umwelt gelangen lassen. Gefahr der
Verseuchung von Boden und Wasser!
Gemäß der Kennzeichnung mit der
durchgestrichenen Mülltonne dürfen
diese Batterien nicht dem Hausmüll bei-
gegeben werden. Rücknahme und Ver-
wertung von Altbatterien sind gemäß §
6 und § 8 Batteriegesetz (BattG) mit
dem Hako Vertragshändler zu verein-
baren.
1.8
Unfallverhütungsvorschriften
BGV 5 § 29
Kraftbetriebene Arbeitsmittel
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen,
dass kraftbetriebene Arbeitsmittel in an-
gemessenen Zeitabständen, minde-
stens jährlich einmal, und nach
Änderungen oder Instandsetzungen
durch einen Sachkundigen auf ihren
betriebssicheren Zustand geprüft wer-
den
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