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Siemens COROS OP25 Gerätehandbuch Seite 204

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EGB-Richtlinien
Handhabung von
Grundsätzlich gilt, daß elektronische Baugruppen nur dann berührt werden
EGB Baugruppen
sollten, wenn dies wegen daran vorzunehmender Arbeiten unvermeidbar ist.
Fassen Sie dabei Flachbaugruppen auf keinen Fall so an, daß dabei Baustein–
Pins oder Leiterbahnen berührt werden.
Bauelemente dürfen nur berührt werden,
Vor dem Berühren einer elektronischen Baugruppe muß der eigene Körper ent-
laden werden. Dies kann in einfachster Weise dadurch geschehen, daß unmit-
telbar vorher ein leitfähiger, geerdeter Gegenstand berührt wird (z. B. metall-
blanke Schaltschrankteile, Wasserleitung usw.).
Baugruppen dürfen nicht mit aufladbaren und hochisolierenden Stoffen z. B.
Kunststofffolien, isolierenden Tischplatten, Bekleidungsteilen aus Kunstfaser,
in Berührung gebracht werden.
Baugruppen dürfen nur auf leitfähigen Unterlagen abgelegt werden (Tisch mit
EGB–Auflage, leitfähiger EGB–Schaumstoff, EGB–Verpackungsbeutel, EGB–
Transportbehälter).
Baugruppen nicht in die Nähe von Datensichtgeräten, Monitoren oder Fernseh-
geräten bringen (Mindestabstand zum Bildschirm > 10 cm).
Messen und Än-
An den Baugruppen darf nur dann gemessen werden, wenn
dern an EGB–Bau-
gruppen
Beim Löten darf nur ein geerdeter Lötkolben verwendet werden.
Versenden von
Baugruppen und Bauelemente sind grundsätzlich in leitfähiger Verpackung (z.
EGB–Baugruppen
B. metallisierten Kunststoffschachteln, Metallbüchsen) aufzubewahren oder zu
versenden.
Soweit Verpackungen nicht leitend sind, müssen Baugruppen vor dem Verpak-
ken leitend umhüllt werden. Es kann z. B. leitfähiger Schaumgummi, EGB–
Beutel, Haushalts–Alufolie oder Papier verwendet werden (unter keinen Um-
ständen Kunststofftüten oder –folien).
Bei Baugruppen mit eingebauten Batterien ist darauf zu achten, daß die leitfä-
hige Verpackung die Batterieanschlüsse nicht berührt oder kurzschließt, ggf.
Anschlüsse vorher mit Isolierband oder Isoliermaterial abdecken.
E-2
wenn man über EGB–Armband ständig geerdet ist oder
wenn man EGB–Schuhe oder EGB–Schuh–Erdungsschutzstreifen in Ver-
bindung mit einem EGB–Boden trägt.
das Meßgerät geerdet ist (z. B. über Schutzleiter) oder
vor dem Messen bei potentialfreiem Meßgerät der Meßkopf kurzzeitig ent-
laden wird (z. B. metallblankes Steuerungsgehäuse berühren).
Gerätehandbuch OP25, OP35, OP45
Ausgabe 04/96

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