Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Hünnebeck BOSTA 100 Aufbau- Und Gebrauchsanleitung Seite 43

Inhaltsverzeichnis

Werbung

9.3 Hinweise zur Ausführung und Prüfung von Verankerungspunkten
Die Verankerungskräfte nach Abschnitt 7.6.1
müssen über Gerüsthalter und Befestigungs-
mittel in einen ausreichend tragfähigen
Verankerungsgrund (z. B. Bauwerk) eingeleitet
werden.
Geeignetes Befestigungsmittel ist z. B. die
Verankerungsvorrichtung in Fassaden nach
DIN 4426 " Sicherheitseinrichtungen zur Instand-
haltung baulicher Anlagen, Absturzsicherungen."
Ungeeignete Befestigungen sind z. B. Rödel-
drähte und Stricke.
Ausreichend tragfähiger Verankerungsgrund
sind z. B.
- Stahlbeton-Decken, -Wände, -Stützen,
- Tragendes Mauerwerk nach DIN 1053.
Nicht ausreichend tragfähiger Verankerungs-
grund sind z. B. Schneefanggitter, Blitzableiter,
Fallrohre oder Fensterrahmen.
Die Tragfähigkeit der Befestigungsmittel zwi-
schen Gerüsthalter und Verankerungsgrund
muss für die Verankerungskräfte nachgewiesen
werden.
Der Nachweis der Tragfähigkeit der
Befestigungsmittel kann z. B. durch
- die Bauartzulassung durch das Institut für
Bautechnik, Berlin;
- Probebelastung erbracht werden.
Werden zur Verankerung Befestigungsmittel mit
Bauartzulassung verwendet, müssen die darin
enthaltenden Bedingungen eingehalten werden
Zu den Bedingungen gehöhren z. B.
-
Nachweis des Verankerungsgrundes,
-
erforderliche Bauteilabmessungen und
Randabstände,
-
besondere Einbauanweisung.
Sind Probebelastungen erforderlich, müssen
diese an der Verwendungsstelle durchgeführt
werden.
Zum Durchführen der Probebelastungen müssen
geeignete Prüfgeräte verwendet werden.
Geeignete Prüfgeräte sind solche, die vom Fach-
ausschuss "Bau" der Zentralstelle für Unfallver-
hütung und Arbeitsmedizin (ZefU) des Haupt-
verbandes der gewerblichen Berufsgenossen-
schaften e. V. geprüft sind.
Verankerungspunkte, an denen Probebelastungen
durchzuführen sind, müssen von einem Sach-
kundigen nach Anzahl und Lage bestimmt werden.
Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen
Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kennt-
nisse auf dem Gebiet des Gerüstbaues hat und
mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutz-
vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richt-
linien und allgemein anerkannten Regeln der
Technik (z. B. DIN-Normen) soweit vertraut ist,
dass er den arbeitssicheren Zustand von Gerüst-
verankerungen beurteilen kann.
Die Probebelastungen sind nach folgenden
Kriterien durchzuführen:
- die Probebelastung muss das 1,2 fache der
geforderten Verankerungslast F betragen,
- der Prüfumfang muss beim Verankerungsgrund
aus
- Beton mindestens 20 % aller verwendeten
Dübel, jedoch mindestens 5 Probebelastungen,
umfassen.
- anderen Baustoffen mindestens 40 % aller
verwendeten Dübel, jedoch mindestens 5 Probe-
belastungen, umfassen.
Nehmen einzelne oder mehrere Befestigungs-
mittel die Probebelastung nicht auf, hat der Sach-
kundige
- die Ursachen hierfür zu ermitteln,
- eine Ersatzbefestigung zu schaffen und
- den Prüfumfang gegebenenfalls zu erhöhen.
Die Prüfergebnisse sind schriftlich aufzuzeichnen
und für die Dauer der Standzeit des Gerüstes aufzu-
bewahren.
43

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis