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11.0 Einsatz als Fanggerüst
Bei einem Fanggerüsteinsatz
des BOSTA 100 Gerüstes darf
der senkrechte Abstand zwi-
schen Absturzkante und der
obersten Belagebene 2,00 m
nicht überschreiten. Dabei
muss der Abstand b 1 zwischen
Absturzkante und Innenseite
Seitenschutz mind. 0,90 m be-
tragen. Bei einem Einsatz als
Fanggerüst sind die geltenden
Vorschriften für Arbeitssicherheit
zu beachten.
Beachte:
Alle Geländerpfosten sind mit
Rahmensteckern Ø 12 mm zu
sichern.
11.1 BOSTA 100 Gerüst ohne
Verbreiterungskonsolen
Bei Überständen der Absturz-
kante wird die oberste Gerüst-
ebene durch die Verwendung
von Verbreiterungskonsolen
soweit vergrößert, dass das
geforderte Mindestmaß von
90 cm eingehalten werden
kann. Das Gerüst ist in der
obersten Lage zu verankern.
1 Doppelpfosten 100Q
2 Abhebesicherung 100
3 B-Einzelpfosten
4 Bordbrett quer/100
5 Bordbrett
6 Schutzgeländer
7 Normalkupplung 48/48
8 Gerüstverankerung
Verankerungskräfte siehe
Seite 46 -106.
1)
Nur Kupplungen mit einer
gültigen allgemeinen bauauf-
sichtlichen Zulassung oder
nach DIN EN 74 anschließen.
Absturzkante
1
4
7
1)
8
b
> 90
1
< 30
101
6
2
< 200
Hinweis:
Allgemein ist zu darauf, dass der
Einbau von Bauteilen mit Fallriegel,
die der Montage von Seitenschutz-
bauteilen dienen, nur so erfolgen darf,
dass die Kippfinger immer in Rich-
tung einer ausgelegten Belagebene
zeigen.
3
5
115

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