6874-471D
solchen Fällen ist es möglich, der Feuerstätte die Verbrennungsluft aus einem anderen, gut belüfteten Raum oder von außen
zuzuführen. Hierzu befindet sich an der Rückseite des Ofens ein Verbrennungsluftanschluss (Ø 100 mm). Zur Luftführung dürfen
ausschließlich glatte Rohre mit einem Durchmesser von 100 mm verwendet werden. Bei der Erstellung der Luftleitung ist darauf zu
achten, dass das Rohr nicht länger als 4 m ist und nicht mehr als 3 Bögen aufweist. Jeder Bogen muss über ein Reinigungs- bzw.
Revisionsdeckel verfügen, damit der Schornsteinfeger eine Kontrolle auf eventuell auftretendes Kondenswasser durchführen kann.
Wenn das Rohrende im Freien liegt, muss für einen ausreichenden Windschutz gesorgt werden. In jedem Fall sollte das Rohrende so
gestalten sein, dass das Hineingelangen von Vögeln und Kleintieren verhindert wird.
A b b i l d u n g 7 - V e r b r e n n u n g s l u f t a n s c h l u s s
Wenn der Ofen nicht an einen Außenluftanschluss angeschlossen ist, bezieht er die zur Verbrennung notwendige Luft aus dem
Aufstellraum. In diesem Fall ist eine ausreichende Verbrennungsluftversorgung (bei Volllast ca. 25 m³/h) unbedingt notwendig.
3.6
Sicherheitsabstände...
... zu brennbaren bzw. temperaturempfindlichen Bauteilen und Einrichtungsgegenständen
Die erforderlichen Sicherheitsabstände sind im technischen Datenblatt sowie auf dem Typenschild angegeben.
Bei brennbaren oder temperaturempfindlichen Bodenbelägen muss eine nicht brennbare Bodenplatte verwendet werden, welche
die Feuerstätte nach vorne und zu den Seiten hin ausreichend überragt. Für die Funkenschutzvorlage sind gemäß
Feuerungsverordnung (FeuVO) folgende Mindestabstände ab der Feuerraumöffnung einzuhalten:
„a"≥ 30 cm und „b"≥ 50 cm
A b b i l d u n g 8 - B od e n p l a t t e
Seitlich und hinter der Feuerstätte sowie im Strahlungsbereich des Feuerraums sind die Sicherheitsabstände zu brennbaren bzw.
temperaturempfindlichen Materialien gemäß technischem Datenblatt und Typenschild unbedingt einzuhalten.
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