3.6
Pflichten des Betreibers
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Optischer Sauerstoffsensor RDO Pro
Wichtiger Hinweis
In dem EWR (Europäischen Wirtschaftsraum) sind die nationale Umsetzung
der Rahmenrichtlinie (89/391/EWG) sowie die dazugehörigen Einzelrichtlinien
und davon besonders die Richtlinie (89/655/EWG) über die Mindestvor-
schriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeits-
mitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit, jeweils in der gültigen Fassung, zu
beachten und einzuhalten.
In Deutschland ist die Betriebssicherheitsverordnung einzuhalten.
Der Betreiber muss sich die örtliche Betriebserlaubnis einholen und die damit
verbundenen Auflagen beachten.
Zusätzlich muss er die örtlichen gesetzlichen Bestimmungen für
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die Sicherheit des Personals (Unfallverhütungsvorschriften)
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die Sicherheit der Arbeitsmittel (Schutzausrüstung und Wartung)
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die Produktentsorgung (Abfallgesetz)
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die Materialentsorgung (Abfallgesetz)
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die Reinigung (Reinigungsmittel und Entsorgung)
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und die Umweltschutzauflagen einhalten.
Vor dem Betreiben des Messgeräts ist vom Betreiber sicherzustellen, dass bei
der Montage und Inbetriebnahme, wenn diese vom Betreiber selbst durchgeführt
werden, die örtlichen Vorschriften beachtet werden.
Hinweis
Diese Betriebsanleitung ist Bestandteil des Gelöst- Sauerstoff Messsystems
und muss für den Benutzer jederzeit zur Verfügung stehen.
Die darin enthaltenen Sicherheitshinweise sind zu beachten.
Hinweis
Für die Installation und den Betrieb des Gesamtsystems ist neben dieser
Technischen Beschreibung zusätzlich die Betriebsanleitung für den
Durchflussmessumformer OCM Pro CF zu verwenden.
Optischer Sauerstoffsensor RDO Pro – Rev. 00 vom 10.11.2014
Betriebsanleitung