2.7 Pflichten des Betreibers
Wichtiger Hinweis
In dem EWR (Europäischen Wirtschaftsraum) sind die nationale Umsetzung der Rahmen-
richtlinie (89/391/EWG) sowie die dazugehörigen Einzelrichtlinien und davon besonders
die Richtlinie (2009/104/EG) über die Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheits-
schutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit, jeweils in der
gültigen Fassung, zu beachten und einzuhalten.
In Deutschland ist die Betriebssicherheitsverordnung einzuhalten.
Holen Sie sich die örtliche Betriebserlaubnis ein und beachten Sie die damit verbunde-
nen Auflagen. Zusätzlich müssen Sie die Umweltschutzauflagen und die örtlichen ge-
setzlichen Bestimmungen für folgende Punkte einhalten:
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Anschlüsse
Stellen Sie als Betreiber vor dem Aktivieren des Messsystems sicher, dass bei der Montage
und Inbetriebnahme, die örtlichen Vorschriften (z. B. für den Elektroanschluss) beachtet wur-
den.
Anleitung aufbewahren
Bewahren Sie die Anleitung sorgfältig auf und stellen Sie sicher, dass sie jederzeit verfügbar
und vom Benutzer des Produkts einsehbar ist.
Anleitung mitgeben
Bei Veräußerung des Messgerätes muss diese Betriebsanleitung mitgegeben werden. Die
Anleitung ist Bestandteil der Lieferung.
Kreuzkorrelations- und Dopplersensoren - Rev. 05 / 31.07.2019
Sicherheit des Personals (Unfallverhütungsvorschriften)
Sicherheit der Arbeitsmittel (Schutzausrüstung und Wartung)
Produktentsorgung (Abfallgesetz)
Materialentsorgung (Abfallgesetz)
Reinigung (Reinigungsmittel und Entsorgung)
2 Sicherheitshinweise
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