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3.5 Rauchgas
Beim Schweißen entstehen Rauchgase bzw. toxische Dämpfe.
Deshalb darf die Schweißanlage nur in gut belüfteten Hallen, im
Freien oder in geschlossenen Räumen mit starker Absaugung (am
besten unterhalb der Schweißzone absaugen) verwendet werden.
Der Schweißbereich des Werkstücks muss von Lösungs- und Ent-
fettungsmitteln gereinigt werden, um die Bildung von Giftgasen zu
vermeiden bzw. zu vermindern.
Schweißen von Blei, auch in Form von Überzügen, verzinkten Tei-
len, Kadmium, "kadmierten Schrauben", Beryllium (meist als Legie-
rungsbestandteil, z.B. Beryllium-Kupfer) und andere Metalle, die
beim Schweißen giftige Dämpfe entwickeln, ist nur mit Atemschutz-
maske und -gerät, sowie scharfer Absaugung und Filterung der gif-
tigen Gase und Dämpfe erlaubt.
Erhöhte Vorsicht gilt beim Schweißen von Behältern, diese zuvor
entleeren und sauber reinigen.
Warnung:
Entstehung von Rauchgasen bzw. toxischen Dämpfen kann zu
Sauerstoffmangel in der Atemluft führen. Immer für ausreichend
Frischluft sorgen! (oder zugelassenes Atmungsgerät)
3.6 Gasdruckausrüstung
Gasflaschen stehen unter hohem Druck und stellen eine Gefahren-
quelle dar. Der richtige Umgang mit ihnen ist unbedingt beim Gaslie-
feranten zu erfragen.
Beispielsweise müssen die Flaschen auf jeden Fall vor direkter
Sonneneinstrahlung, vor offenem Feuer und starken temperatur-
schwankungen, z. B. sehr tiefen Temperaturen geschützt werden.
Gasbehälter und –zubehör sind in einwandfreiem Zustand zu halten.
Achten Sie darauf, dass nur zugelassene Teile, wie Schläuche,
Kupplungen, Druckminderer usw. eingesetzt werden.
Achtung:
Anschlüsse dürfen nicht mit Öl bzw. Fett geschmiert werden.
Betriebsanleitung
G 350 i
Seite 6

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