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SICHERHEIT
3.1
DARSTELLUNG VON SICHERHEITSHINWEISEN
In dieser Betriebsanleitung sind alle Warnhinweise mit einem Signalwort gekennzeichnet,
welches den Grad der Gefahr angibt:
Signalwort und -farbe
3.2 ALLGEMEINE UND PERSÖNLICHE SICHERHEITSHINWEISE
Bitte beachten Sie, dass unsere allgemeinen Installationsvorschriften eingehalten werden müssen.
generell gilt folgendes:
Anlagen dürfen nur von Personen installiert und in Betrieb genommen werden, die
aufgrund ihrer fachlichen Eignung (z.B. Ausbildung oder Tätigkeit) bzw. Erfahrung die
vorschriftsmässige Durchführung gewährleisten können.
Vor der Installation muss geprüft werden, ob das Produkt den statischen Anforderungen
vor Ort entspricht. Bei Dachanlagen ist grundsätzlich die bauseitige Tragfähigkeit des
Daches zu prüfen.
Nationale und ortsspezifische Bauvorschriften, Normen und Umweltschutz-
bestimmungen sind zwingend einzuhalten.
Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften, entsprechende Normen sowie
Vorschriften der Berufsgenossenschaft sind einzuhalten! Insbesondere ist dabei zu
beachten:
a. Es ist Sicherheitskleidung zu tragen (v.a. Schutzhelm, Arbeitsschuhe und
Handschuhe).
b. Bei Dacharbeiten sind die Vorschriften zu Arbeiten auf dem Dach zu beachten
(z.B. Verwenden von: Absturzsicherungen, Gerüst mit Fangeinrichtung ab einer
Traufhöhe von 3 m etc.).
c. Anwesenheit von zwei Personen ist für den gesamten Montageablauf
zwingend, um bei einem eventuellen Unfall schnelle Hilfe gewährleisten zu
können.
Art der Gefahr
Unmittelbar drohende Gefahr
Möglicherweise gefährliche
Situation
Möglicherweise gefährliche
Situation
Möglicherweise schädigende
Situation
Mögliche Folge
Tod oder schwerste Verletzungen
Tod oder schwerste Verletzungen
Leichte Verletzungen oder
Sachschäden
Sachschäden an dem Produkt oder
in der Umgebung
12.05.2017 | Seite 6/30