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RABE blue bird 3 GR Betriebsanleitung Seite 11

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Achtung / Transport
Das Gerät in Transportstellung bringen; auf Trans-
porteignung überprüfen.
Mitfahren auf dem Gerät und der Aufenthalt im Gefah-
renbereich sind verboten.
Die Transportgeschwindigkeit den Straßen- und Wege-
verhältnissen anpassen. Vorsicht in Kurven: An-
baugeräte schwenken aus!
Die Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungs-
ordnung (StVZO) sind zu beachten. Nach den Vor-
schriften der StVZO ist der Benutzer für die verkehrs-
sichere Zusammenstellung von Schlepper und Ge-
rät bei Fahrten auf öffentlichen Straßen und Wegen
verantwortlich.
Durch Anbaugeräte dürfen die zulässigen Achslasten,
das zulässige Gesamtgewicht und die Reifen-Trag-
fähigkeit (abhängig von Geschwindigkeit und Luft-
druck) nicht überschritten werden. Die Vorderachs-
belastung muß zur Lenksicherheit mindestens 20 %
des Fahrzeugleergewichts betragen.
Die höchstzulässige Transportbreite beträgt 3 m.
Bei überbreiten Geräten muß eine Ausnahmegeneh-
migung vorliegen.
Bei Frontanbau sollte der Abstand zwischen Vorder-
ende/Grubber und Lenkradmitte/Schlepper nicht
mehr als 3,5 m betragen; wird dieses „Vorbaumaß"
überschritten, müssen vom Betreiber geeignete be-
triebliche Maßnahmen ergriffen werden, damit die an
Hofausfahrten, Straßeneinmündungen und Kreuzun-
gen auftretenden Sichtfeldeinschränkungen ausge-
glichen werden. Dies kann z.B. dadurch geschehen,
daß eine Begleitperson dem Fahrzeugführer die für
das sichere Führen erforderlichen Hinweise gibt.
Am Umriß der Geräte dürfen keine Teile so heraus-
ragen, daß sie den Verkehr mehr als unvermeidbar
gefährden (§ 32 StVZO). Läßt sich das Hinausragen
der Teile nicht vermeiden, sind sie abzudecken und
kenntlich zu machen.
Sicherungsmittel sind auch zur Kenntlichmachung der
Geräte-Außenkonturen sowie zur rückwärtigen Siche-
rung erforderlich – z.B. rot/weiß gestreifte Warnschil-
der 423 x 423 mm.
Beleuchtungseinrichtungen sind notwendig, wenn
Anbaugeräte Schlepperleuchten verdecken oder
wetterbedingte Sichtverhältnisse es erfordern: z.B.
nach vorn und hinten, wenn das Anbaugerät seitlich
mehr als 40 cm über die Beleuchtungseinrichtung des
Schleppers hinausragt – oder zur rückwärtigen Si-
cherung bei mehr als 1 m Abstand zwischen
Schlepperschlußleuchten und Geräteende.
Wird bei Frontanbau ein zusätzliches Scheinwerfer-
paar notwendig (wobei nur 1 Scheinwerferpaar ein-
geschaltet sein darf), ist eine Ausnahmegenehmigung
erforderlich.
Eine Beleuchtungseinrichtung – mit Warntafeln – ist
auch nachträglich von RABE zu beziehen.
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Blue bird 3 gr f