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Normen Und Vorschriften - Wolf CGB-75 Planungsanleitung

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Vor der Installation der Wolf Gas-Brennwerttherme muss
die Zustimmung des Gasversorgungsunternehmens, des
Bezirks-Schornsteinfegermeisters und der Unteren
Wasserbehörde eingeholt werden.
Die Installation der Wolf Gas-Brennwerttherme darf nur vom
anerkannten Fachmann durchgeführt werden. Dieser über-
nimmt auch die Verantwortung für die ordnungsgemäße In-
stallation und für die erste Inbetriebnahme. Es gilt dafür das
DVGW Arbeitsblatt G676.
Für die Installation sind nachstehende Vorschriften, Regeln
und Richtlinien zu beachten:
- Gesetz zur Einsparung von Energie (EnEG) mit den dazu
erlassenen Verordnungen:
EnEV
Energieeinsparverordnung
- Technische Regeln für Gas-Installationen DVGW-TRGI
1986/1996 (DVGW-Arbeitsblatt G600) und TRF 1996 in
jeweils gültiger Fassung
- DVGW Arbeitsblatt (G626, G631, G634, G637/I, G638/I,
G638/II, G660, G670 in jeweils gültiger Fassung)
- DIN Normen
DIN 1988
Technische
installation
DIN EN 12831 Verfahren zur Berechnung der Normheiz-
last
EN 12828
Sicherheitstechnische Ausrüstung von
Heizungsanlagen mit Vorlauftemperaturen
bis 95°C.
DIN 18160
Hausschornsteine
DIN EN 1717 Schutz des Trinkwassers vor Verunreini-
gungen in Trinkwasser-installationen
ATV-A-251
Werkstoffe für Abwasserrohre für Konden-
sate aus Brennwertkesseln
VDI 2035
Vermeidung von Schäden in Warmwasser-
Heizungsanlagen
Steinbildung in Wassererwärmungs- und
Warmwasserheizungsanlagen
DIN VDE 0100 Bestimmungen für das Errichten von
Starkstromanlagen mit Nennspannungen
bis 1000V.
VDE 0105
Betrieb von Starkstromanlagen, allgemei-
ne Festlegungen
DIN EN 50165 Elektrische Ausrüstung von nicht elektri-
schen Geräten für den Hausgebrauch
EN 60335-1
Sicherheit elektrischer Geräte für den Haus-
gebrauch und ähnliche Zwecke
DIN EN 60529 Schutzarten durch Gehäuse
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Normen und Vorschriften

Regeln
Trinkwasser-
Für die Installation in Österreich gilt ferner:
- ÖVE - Vorschriften
- Bestimmungen des ÖVGW sowie die entsprechenden Ö-
Normen
- ÖVGV TR-Gas (G1), ÖVGW-RTF (G2)
- Bestimmungen der ÖVGW-Richtlinie G41 bei Kondens-
wasser-Abführung
- Örtliche Bestimmungen der Bau- und Gewerbeaufsichts-
ämter (meistens vertreten durch den Schornsteinfeger)
- Örtliche Bestimmungen des GVU (Gasversorgungsunter-
nehmen)
- Bestimmungen und Vorschriften der örtlichen Energie-
versorgungsunternehmen
- Bestimmungen der regionalen Bauordnung
- Mindestanforderungen an das Heizungswasser gemäß
ÖNORM H 5195-1 sind einzuhalten.
Für die Installation in der Schweiz gelten:
- SVGW - Vorschriften
- VKF - Vorschriften
- BUWAL und örtliche Vorschriften sind zu beachten.
Es ist ausschließlich Propan gemäß DIN 51 622
zu verwenden, da sonst die Gefahr besteht, dass
Störungen hinsichtlich des Startverhaltens und
des Betriebs der Gas-Brennwerttherme auftre-
ten, wodurch Gefahr von Beschädigung des Ge-
rätes und Verletzung von Personen besteht.
Bei schlecht entlüftetem Flüssiggastank kann
es zu Zündproblemen kommen. Wenden Sie sich
in diesem Fall an den Befüller des Flüssiggas-
tanks.
Werden technische Änderungen an der Rege-
lung bzw. an den regelungstechnischen Bautei-
len vorgenommen, übernehmen wir für Schä-
den, die hierdurch entstehen, keine Haftung.
Hinweis: Diese Montageanleitung ist sorgfältig aufzube-
wahren und vor der Geräteinstallation durchzu-
lesen. Beachten Sie auch die Planungshinweise
im Anhang!
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