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Wolf CGB-75 Planungsanleitung Seite 59

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Gemäß TRGI gilt:
Anschluss an feuchteunempfindlichen Luft-/Abgas-
schornstein (LAS), Abgasschornstein oder Abgasan-
lage
Schornsteine und Abgasanlagen müssen bauaufsichtlich
für Brennwertfeuerstätten zugelassen sein (DIBT - Zulas-
sung). Die Dimensionierung erfolgt über die Berechnungs-
tabellen gemäß der Abgaswertegruppe. Es dürfen maximal
zwei 90° Umlenkungen zusätzlich zum Geräteanschluss-
bogen bzw. T-Stück eingebaut werden. Zulassung für Über-
druckbetrieb ist erforderlich.
Anschluss an feuchteunempfindlichen Luft-/Abgas-
schornstein Art C43x (LAS)
Die gerade Luft-/Abgasführung darf bei Installation an einen
Luft-/Abgasschornstein nicht mehr als 2,0 m lang sein. Es
dürfen maximal zwei 90° Umlenkungen zusätzlich zum
Geräteanschlussbogen eingebaut werden.
Der Luft-/Abgasschornstein LAS muss vom DIBT - Deutsches
Institut für Bautechnik geprüft und für Brennwertbetrieb mit
Überdruck zugelassen sein.
Anschluss an feuchteunempfindlichen Abgas-
schornstein oder Abgasanlage Art B33 für raumluft-
abhängigen Betrieb
Die gerade Luft-/Abgasführung darf bei Installation an einen
Abgasschornstein nicht mehr als 2 m lang sein. Es dürfen
maximal zwei 90° Umlenkungen zusätzlich zum Gerätean-
schlussbogen eingebaut werden.
Der Abgasschornstein muss vom DIBT geprüft und für Brenn-
wertbetrieb zugelassen sein.
Das Anschlussstück ist bei Bedarf beim Schornsteinhers-
teller zu beziehen.
Die Luftöffnungen zum Aufstellraum müssen vollständig frei
sein.
Anschluss an feuchteunempfindliche Abgasleitung
Art B23 für raumluftabhängigen Betrieb
Die gerade, waagerechte Abgasleitung darf nicht mehr als
3m lang sein.
Es dürfen in der waagrechten Abgasleitung maximal zwei
90° Umlenkungen zusätzlich zum Geräteanschlussbogen
eingebaut werden.
Bei dieser Ausführung sind die Vorschriften zur Be- und Ent-
lüftung des Aufstellraumes gemäß DVGW-TRGI zu beach-
ten.
3060882_1106
Planungshinweise
Anschluss an feuchteunempfindliche Abgasleitung
Art C53, C83x für raumluftunabhängigen Betrieb
Die gerade, waagrechte Abgasleitung darf nicht mehr als
3m lang sein. Für die waagrechte Zuluftleitung wird eine
maximale Länge von 3m empfohlen. Besondere Anforde-
rungen für nicht verbrennungsluftumspülte Abgasleitungen
gemäß DVGW-TRGI 86/96, bzw. länderspezifische
Feuerungsverordnung sind zu beachten.
Anschluss an eine nicht mit der Gasfeuerungsstätte
geprüfte Verbrennungs-luftzu- und Abgasführung Art
C63x
Original Wolf-Teile sind langjährig optimiert, tragen das
DVGW-Qualitätszeichen und sind auf das Wolf-Gasbrenn-
wertgerät abgestimmt. Bei nur DIBT-zugelassenen Fremd-
systemen ist der Installateur selbst für die korrekte Ausle-
gung und einwandfreie Funktion verantwortlich. Für Störun-
gen oder Schach- und Personenschäden, die durch falsche
Rohrlängen, zu große Druckverluste, vorzeitigen Verschleiß
mit Abgas- und Kondensataustritt oder mangelhafte Funkti-
on z.B. durch sich lösende Bauteile verursacht werden, kann
mit nur DIBT-zugelassenen Femdsystemen keine Haftung
übernommen werden. Die gerade Luft-/Abgasführung darf
bei Installation an eine Verbrennungsluftzu- und Abgas-
führung nicht mehr als 2 m lang sein.
Es dürfen maximal zwei 90° Umlenkungen zusätzlich zum
Geräteanschlussbogen eingebaut werden.
Wird die Verbrennungsluft dem Schacht entnommen, muss
dieser frei von Verunreinigungen sein!
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