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Wolf CGB-75 Planungsanleitung Seite 53

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Allgemeine Hinweise
Es dürfen insbesondere aus sicherheitstechnischen Grün-
den für die konzentrische Luft-/Abgasführung und Abgas-
leitungen nur Original Wolf-Teile verwendet werden.
Die Montagebeispiele sind ggf. an die bau- und länder-
rechtlichen Vorschriften anzupassen. Fragen zur Installati-
on, insbesondere zum Einbau von Revisionsteilen und Zu-
luftöffnungen, sind mit dem zuständigen Bezirksschornstein-
fegermeister zu klären.
Bei niedrigen Außentemperaturen kann es vor-
kommen, dass der im Abgas enthaltene Was-
serdampf an der Luft-/Abgasführung konden-
siert und zu Eis gefriert. Dieses Eis kann u. U.
vom Dach herabstürzen und dadurch Personen
verletzen bzw. Gegenstände beschädigen.
Durch bauseitige Massnahmen, wie z.B. durch
die Montage eines Schneefangs ist das Herab-
fallen von Eis zu verhindern.
Werden mit einer Luft-/Abgasführung Geschos-
se überbrückt, so müssen die Leitungen außer-
halb des Aufstellraumes in einem Schacht mit
einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens
90 Min. und bei Wohngebäuden geringer Höhe
von mind. 30 Min. geführt werden. Bei Nichtein-
haltung dieser Anweisung könnte es zu Brand-
übertragung kommen.
Gas-Brennwerttherme mit einer Luft-/Abgas-
führung über Dach dürfen nur im Dachgeschoss
oder in Räumen, bei denen die Decke zugleich
das Dach bildet oder sich über der Decke ledig-
lich die Dachkonstruktion befindet, installiert
werden.
Für Gasthermen mit einer Luft-/Abgasführung über Dach,
bei denen sich über der Decke lediglich die Dachkonstruk-
tion befindet, gilt folgendes:
Wird für die Decke eine Feuerwiderstandsdauer
verlangt, so müssen die Leitungen für die
Verbrennungsluftzuführung und Abgas-
abführung im Bereich zwischen der Oberkante
der Decke und der Dachhaut eine Verkleidung
haben, die ebenfalls diese Feuerwiderstands-
dauer hat und aus nichtbrennbaren Baustoffen
besteht. Werden die hier genannten Vorkehrun-
gen nicht getroffen, besteht die Gefahr der
Brandübertragung.
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Planungshinweise
Ein Abstand der konzentrischen Luft-/Abgasführung von
brennbaren Baustoffen bzw. brennbaren Bestandteilen ist
nicht erforderlich, da bei Nennwärmeleistung keine höhe-
ren Temperaturen als 85°C auftreten.
Ist lediglich eine Abgasleitung verlegt, so sind die Abstän-
de gemäß DVGW/TRGI 86/96 einzuhalten.
Achtung
Wird für die Decke keine Feuerwiderstands-
dauer vorgeschrieben, so müssen die Leitun-
gen für die Verbrennungsluftzuführung und Ab-
gasabführung von der Oberkante Decke bis zur
Dachhaut in einem Schacht aus nicht brennba-
ren, formbeständigen Baustoffen oder in einem
metallenen Schutzrohr verlegt werden (mecha-
nischer Schutz). Werden die hier genannten Vor-
kehrungen nicht getroffen, besteht die Gefahr
der Brandübertragung.
Die Luft-/Abgasführung darf ohne Schacht nicht
durch andere Aufstellungsräume geführt wer-
den, da die Gefahr der Brandübertragung besteht
sowie kein mechanischer Schutz gewährleistet
ist.
Die Verbrennungsluft darf nicht aus Kaminen an-
gesaugt werden, in welchen vorher Abgase aus
Öl- oder Festbrennstoffkesseln abgeführt wur-
den!
Fixierung der Luft-/Abgasführung oder Abgas-
leitung außerhalb von Schächten durch Abstand-
schellen mindestens im Abstand von 50 cm zum
Geräteanschluss oder nach bzw. vor
Umlenkungen, damit eine Sicherung gegen Aus-
einanderziehen der Rohrverbindungen erreicht
wird. Bei Nichteinhaltung besteht die Gefahr von
Abgasaustritt, Gefahr von Vergiftung durch aus-
strömendes Abgas. Außerdem können Beschä-
digungen am Gerät die Folge sein.
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