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Endgültige Außerbetriebnahme, Entsorgung; Sicherheitsprüfung Nach Zeit Und Außergewöhnlichen Vorkommnissen; Humanschwingung - Jungheinrich ERD 220 Betriebsanleitung

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Endgültige Außerbetriebnahme, Entsorgung
Z
Die endgültige und fachgerechte Außerbetriebnahme bzw. Entsorgung des
Flurförderzeugs hat unter den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen des
Anwenderlandes zu erfolgen. Insbesondere sind die Bestimmungen für die
Entsorgung der Batterie, der Betriebsmittel sowie der Elektronik und elektrischen
Anlage zu beachten.
Die Demontage des Flurförderzeugs darf nur durch geschulte Personen unter
Einhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen Vorgehensweise erfolgen.
7
Sicherheitsprüfung nach Zeit und außergewöhnlichen
Vorkommnissen
Das Flurförderzeug muss mindestens einmal jährlich (nationale Vorschriften
beachten) oder nach besonderen Vorkommnissen durch eine hierfür besonders
qualifizierte Person geprüft werden. Der Hersteller bietet für die Sicherheitsprüfung
einen Service an, der von speziell für diese Tätigkeit ausgebildetem Personal
durchgeführt wird.
Am Flurförderzeug muss eine vollständige Prüfung des technischen Zustands in
Bezug auf Unfallsicherheit durchgeführt werden. Außerdem muss das Flurförderzeug
gründlich auf Beschädigungen untersucht werden.
Für die umgehende Beseitigung von Mängeln ist der Betreiber verantwortlich.
8

Humanschwingung

Z
Schwingungen, die während der Fahrt im Laufe des Tages auf den Bediener
einwirken,
Humanschwingungen verursachen beim Bediener langfristig gesundheitliche
Schäden. Um die Betreiber zu unterstützen, die Einsatzsituation richtig
einzuschätzen, bietet der Hersteller die Messung dieser Humanschwingungen als
Dienstleistung an.
188
werden
als
Humanschwingungen
bezeichnet.
Zu
hohe

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