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Jungheinrich ERD 220 Betriebsanleitung Seite 37

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Aktuelles Tragfähigkeitsschild
Das Tragfähigkeitsschild Stapel-, Transport- und Doppelstockbetrieb (23) gibt die
Tragfähigkeit Q (in kg) des Flurförderzeugs im Stapel-, Transport- und
Doppelstockbetrieb an:
A
A=
Stapelbetrieb (Ein- und Auslagern von Lasten):
Im Hochhub (Masthub) ist die Tragfähigkeit in Abhängigkeit von der
Hubhöhe zu beachten, siehe Seite 33.
B=
Transportbetrieb:
Tragfähigkeit bei Horizontaltransport max. 2000 kg bei angehobenen
Radarmen ohne Hochhub (Masthub).
C=
Doppelstockbetrieb:
Maximale Tragfähigkeit im Hochhub (Masthub) beträgt 1000 kg.
Maximale Tragfähigkeit im Hochhub (Masthub) und Niederhub (Radarmhub)
beträgt zusammen max. 2000 kg.
Im Doppelstockbetrieb beträgt die maximale Hubhöhe 1800 mm.
Z
Im Stapelbetrieb dürfen Lasten mit angehobenem Niederhub (Radarmhub) bis
1800 mm Hubhöhe ein- und ausgelagert werden. Für Hubhöhen über 1800 mm
muss der Niederhub (Radarmhub) abgesenkt werden.
Z
Im Hochhub (Masthub) ist die Tragfähigkeit in Abhängigkeit von der Hubhöhe zu
beachten, siehe Seite 33.
Z
Transportfahrten mit angehobener Last (>500 mm) sind, außer beim
Doppelstockbetrieb, verboten.
38
23
B
C

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