• Die Installation des Kessels (Heizungsanlage, Elektroanschluss, sicherheitstechnische Ausrü-
stung) muss dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik entsprechen.
• Wenn die Heizungsanlage mit mehr als 100
lage bei der zuständigen Gewerbeaufsicht gemäß DampfkV anzeigepflichtig.
• Es sind die einschlägigen Normen und bauamtlichen Vorschriften einzuhalten. Unter anderem gel-
ten die FeuVo., die BImSchV., die VDE–Richtlinien, die EN 303 und für die Heizungsanlage die
DIN 4751.
1.3.1 Der Heizungsraum
Abbildung 1: Mindestabstände bei der Aufstellung (Ansicht von oben)
Die Aufstellung des Pelletkessels und die Lagerung der Pellets dürfen nur in trockenen, frostsicheren
und für die Aufstellung von Heizkesseln bzw. für die Lagerung von Brennstoffen zugelassenen Räumen
erfolgen. Für eine ausreichende Be– und Entlüftung des Aufstellungsraumes ist bauseits zu sorgen.
Für die Aufstellung des PL ist ein ebener, ausreichend tragfähiger Fußboden aus nicht brennbarem
Material ausreichend. Soll dennoch ein Fundamentsockel verwendet werden, so ist dieser mindestens in
der Größe der Kesselabmessungen zu errichten. Bei der Aufstellung sind auch die örtlichen Vorschriften
und Richtlinien zur Aufstellung in Heizräumen zu beachten.
Planen und berücksichtigen Sie schon bei der Aufstellung des Kessels die spätere Lage der Förderein-
richtung!
1.3.2 Kessel und Bunker
Durch seine kompakte Bauform ist es möglich, den PL durch eine 750mm breite Türöffnung in den
Aufstellungsraum einzubringen.
Damit der KÜNZEL–Pelletkessel leichter auch in schwer zugängliche Räume eingebracht werden kann,
werden Kesselkörper, Pelletbunker und Zwischenverkleidung bereits getrennt angeliefert.
◦
C Vorlauftemperatur betrieben wird, ist die Kesselan-
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