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BEDIENUNGSANLEITUNG
USER MANUAL
LAS-10
Showlaser
©
Für weiteren Gebrauch aufbewahren!
Copyright
Keep this manual for future needs!
Nachdruck verboten!
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Inhaltsverzeichnis
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Inhaltszusammenfassung für EuroLite LAS-10

  • Seite 1 BEDIENUNGSANLEITUNG USER MANUAL LAS-10 Showlaser © Für weiteren Gebrauch aufbewahren! Copyright Keep this manual for future needs! Nachdruck verboten! Reproduction prohibited!
  • Seite 2: Inhaltsverzeichnis

    Diese Bedienungsanleitung gilt für die Artikelnummer 51741169 This user manual is valid for the article number 51741169 Das neueste Update dieser Bedienungsanleitung finden Sie im Internet unter: You can find the latest update of this user manual in the Internet under: www.eurolite.de 2/26 00038520.DOC, Version 1.1...
  • Seite 3: Einführung

    - sich die letzte Version der Anleitung im Internet herunter laden 1. EINFÜHRUNG Wir freuen uns, dass Sie sich für einen EUROLITE LAS-10 Laser entschieden haben. Wenn Sie nachfolgende Hinweise beachten, sind wir sicher, dass Sie lange Zeit Freude an Ihrem Kauf haben werden.
  • Seite 4: Bestimmungsgemäße Verwendung

    Beim vorliegenden Produkt handelt es sich um einen betriebsfertigen Showlaser, dessen sichtbare Strahlung im Wellenlängenbereich von 400 bis 700 nm liegt, und der Lichteffekte für Unterhaltung etc. erzeugt. Beim Betreiben einer Laser-Einrichtung können Personenschäden hervorgerufen werden. Bitte beachten Sie unbedingt den Abschnitt "Rechtliche Hinweise" und "Schutzmaßnahmen für den sicheren Betrieb". Das Netzteil immer als letztes einstecken.
  • Seite 5 Dieses Gerät darf nur in einer Höhenlage zwischen -20 und 2000 m über NN betrieben werden. Die Projektionen dürfen nur im abgesperrten Showlaserbereich dargestellt werden. Bitte beachten Sie die Hinweise unter Showlaserbereich. Elektrischer Anschluss Dieses Produkt ist nur für den Anschluss an 6-9 V Gleichspannung zugelassen Das Gerät darf nur über 4 x 1,5 V Mignon-Zellen, AA oder mit dem beiliegenden Netzteil betrieben werden.
  • Seite 6: Rechtliche Hinweise

    Rechtliche Hinweise Beim Betreiben einer Laser-Einrichtung lässt sich je nach Laserklassifzierung eine Laserstrahlung erzeugen, die zu irreparablen Augen- und/oder Hautschäden führen kann. Bitte beachten Sie für den Themenkomplex "Laserstrahlung" und den Betrieb in Deutschland die folgenden Rechtsgrundlagen: DIN EN 60825-1 "Sicherheit von Laser-Einrichtungen; Teil 1: Klassifizierung von Anlagen, Anforderungen und Benutzer-Richtlinien"...
  • Seite 7: Schutzmaßnahmen Für Den Sicheren Betrieb

    Der Geschädigte selbst kann auf Schmerzensgeld klagen. Dadurch entstehende (wirtschaftliche) Schäden können durch eine zivilrechtliche Klage vom Bediener der Laser-Einrichtung eingefordert werden. Bitte beachten Sie: EUROLITE haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Installation und nicht bestimmungsgemäßen Betrieb verursacht werden! Schutzmaßnahmen für den sicheren Betrieb Für die Erzeugung und Anwendung von Laserstrahlung sind die Sicherheitsvorkehrungen aus DIN EN...
  • Seite 8: Sachwidrige Verwendung/Verhalten Im Störfall

    Außerhalb der eigentlichen Laser-Show ist der Strahl möglichst nahe am Laser zu unterbrechen oder abzuschalten. Bedienpersonal Die Laser-Light-Show darf nur durch eine unterwiesene Person durchgeführt werden. Sie muss bei der Show den Strahlengang überwachen und eine Abschaltung des Gerätes bzw. eine Unterbrechung des Strahlenganges bei Störfällen am Gerät, unsicheren Betriebsbedingungen oder Unruhe im Publikum vornehmen.
  • Seite 9: Funktionsbeschreibung

    • Spannungsversorgung über 4 Mignon-Batterien (Typ AA) oder über mitgeliefertes Netzteil (9 V DC, 300 mA) • Für professionelle Anwendungen 4.2 Funktionsbeschreibung Der LAS-10 verfügt über vorprogrammierte Lissajous-Muster, die mit Hilfe zweier eingebauter Spiegel- motoren erzeugt werden. Diese Grafikvariationen können automatisch oder im Takt der Musik verändert werden. 4.3 Geräteübersicht (1) Standfuß...
  • Seite 10: Rückseite

    4.5 Rückseite (9) Netzanschluss (10) Netzschalter (11) Geschwindigkeitsregler (12) Wahlschalter 5. INSTALLATION GEFAHR VON STRAHLENEXPOSITION! Das Gerät darf niemals ohne Kunststoffgrating betrieben werden! Soll das Kunststoffgrating gewechselt werden, muss das Gerät unbedingt ausgeschaltet werden. Bitte beachten Sie: Vor der Auswahl des Installationsortes müssen Sie unbedingt die Definition von Zu- schauerbereich und Showlaserbereich vornehmen! Das Gerät darf nur über den Standfuß...
  • Seite 11 Die Installation muss immer mit einer zweiten, unabhängigen Aufhängung, z. B. einem geeigneten Fangnetz, erfolgen. Diese zweite Aufhängung muss so beschaffen und angebracht sein, dass im Fehlerfall der Hauptaufhängung kein Teil der Installation herabfallen kann. Während des Auf-, Um- und Abbaus ist der unnötige Aufenthalt im Bereich von Bewegungsflächen, auf Beleuchterbrücken, unter hochgelegenen Arbeitsplätzen sowie an sonstigen Gefahrbereichen verboten.
  • Seite 12: Befestigung An Der Wand/Decke

    Der Hersteller haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Installation und unzureichende Sicher- heitsvorkehrungen verursacht werden! Führen Sie das Sicherungsseil unter dem Hängebügel hindurch und führen Sie es über die Traverse bzw. einen sicheren Befestigungspunkt. Hängen Sie das Ende in dem Schnellverschlussglied ein und ziehen Sie die Sicherungsmutter gut fest.
  • Seite 13: Justieren Des Lasers

    Legen Sie die Batterien ein und achten Sie auf die richtige Polung. Setzen Sie den Batteriefachdeckel wieder auf. Im Interesse einer langen Batterielebensdauer sollten nur Alkaline-Typen verwendet werden. ENTSORGUNGSHINWEIS Alte und verbrauchte Batterien bitte fachgerecht entsorgen. Diese gehören nicht in den Hausmüll! Bitte bei einer Sammelstelle in Ihrer Nähe abgeben 5.5 Justieren des Lasers Schalten das Gerät über den Netzschalter ein.
  • Seite 14: Reinigung, Wartung Und Instandhaltung

    7. REINIGUNG, WARTUNG UND INSTANDHALTUNG Lasereinrichtungen in Diskotheken sind technische Arbeitsmittel entsprechend dem Gerätesicherheits- gesetz. Daher müssen sie dessen Forderungen entsprechen. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen mindestens alle vier Jahre durch einen Sachverständigen im Umfang der Abnahmeprüfung geprüft werden. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.

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