Weiterhin gelten bezüglich der baulichen Anforderungen an den Aufstellraum sowie dessen Be-
und Entlüftung und den Betrieb des Kaminofens, die Bauvorschriften der jeweiligen Länder in
Deutschland, die Feuerverordnung (FeuVo) der einzelnen Bundesländer sowie einzelne örtliche
Bestimmungen . Zuständig hierfür ist Ihr Bezirksschornsteinfeger !
3. Aufstellen des Kaminofens
Entfernen Sie für den Transport des Kaminofens Kleinteile welche bei Anlieferung im Aschefach hinterlegt
sind sowie die im Brennraum liegenden losen Teile (Vorstehgitter, Gussrost, Schamottsteine u.s.w.), um
mögliche Schäden während des Transportes zu vermeiden.
3.1 Bauseitige Anforderungen an den Aufstellort des Kaminofens
Bevor Sie mit der Aufstellung des Kaminofens beginnen, sorgen Sie dafür, dass der Aufstellort und die
Aufstellart den Sicherheits- und Brandschutzrichtlinien entsprechen.
Bis zu einer Gesamtwärmeleistung von 50 kW brauchen Feuerstätten keinen eigenen Heizraum, jedoch
muss der Aufstellraum geeignet und sicher sein, so dass keine Bedenken bestehen.
Weiterhin gelten bezüglich der baulichen Anforderungen an den Aufstellraum sowie dessen Be-
und Entlüftung die Bauvorschriften der jeweiligen Länder in Deutschland, die Feuerverordnung
(FeuVo) der einzelnen Bundesländer sowie einzelne örtliche Bestimmungen.
Zuständig hierfür ist der Bezirksschornsteinfegermeister.
Grundsätzliche Hinweise die zu beachten und zu befolgen sind:
- Kaminöfen dürfen nicht an Orten aufgestellt werden, an denen leicht entzündbare oder
explosionsgefährdete Stoffe gelagert oder hergestellt werden!(Abweichungen hierzu bedürfen der
Genehmigung des zuständigen Bezirksschornsteinfegermeisters!)
- Der Aufstellort muss aus festem und nicht brennbarem Material bestehen.
- Der Aufstellraum muss gut belüftet sein!
- Bei der Wahl des Aufstellortes sind die statischen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
(Der Kaminofen hat ein Gewicht im betriebsbereiten Zustand von ca. 180 Kg !)
- Der Betrieb des Kaminofens am mehrfachbelegten Schornstein ist prinzipiell möglich. Beim Betrieb
mehrerer / verschiedener Feuerstätten bedarf es der Zustimmung Ihres Schornsteinfegermeisters.
Beim Aufstellen des Kaminofens sind unbedingt die Sicherheitsabstände zu brennbaren
STOP
Materialien einzuhalten.
- In jedem Fall sind die umseitig aufgeführten Mindestmaße einzuhalten.
Sollten Sie sich über die baulichen Gegebenheiten nicht sicher sein, lassen Sie diese von einem
Fachmann prüfen!
Die Zustimmung der örtlichen Bauaufsichtsbehörde bzw. des Bezirksschornsteinfegermeisters ist
für die Wahl des Aufstellortes einzuholen. Dies gilt auch für Maßnahmen zur notwendigen Be- und
Entlüftung des Raumes und der abgasseitigen Anbindung.
Änderungen aufgrund technischer Verbesserungen und Druckfehler vorbehalten!
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Bedienungsanleitung Kaminofen Rubin Lux
Ausgabe 09/2017