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Mindestabstand Zu Reflektierenden Flächen - Leuze electronic SOLID-4 Originalbetriebsanleitung

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Montage
Bei Auflösung größer 40 mm z. B. bei SOLID-4 Sicherheits-Lichtvorhängen mit 90 mm
Auflösung gilt für den Zuschlag:
C
=
850 mm (Armlänge)
Damit berechnet sich der Sicherheitsabstand bei 90 mm Auflösung nach folgender Formel:
S [mm] = 1600 [mm/s] x (t
Achtung!
Bitte beachten Sie die zusätzlichen Sicherheitshinweise für SOLID-4 als Zugangssicherung
in Kapitel 2.7.
Achtung!
Bei Zugangssicherungen ist darauf zu achten, dass die Anlauf-/Wiederanlaufsperre
wirksam ist und die Entriegelung aus dem Gefahrbereich heraus nicht möglich ist.
6.1.4
Mindestabstand zu reflektierenden Flächen
Achtung!
Reflektierende Flächen in der Nähe von optischen Schutzeinrichtungen können die
Strahlen des Senders auf Umwegen in den Empfänger lenken. Das kann dazu führen,
dass ein Objekt im Schutzfeld nicht erkannt wird! Daher müssen alle reflektierenden
Flächen und Gegenstände (z.B. Materialbehälter, Bleche) einen Mindestabstand a zum
Schutzfeld einhalten. Der Mindestabstand a ist abhängig von der Entfernung b zwischen
Sender und Empfänger.
a = Abstand
b = Schutzfeldbreite
c = reflektierende Fläche
Bild 6.1-4:
Bei der Berechnung des Mindestabstandes a zu reflektierenden Flächen ist zu beachten,
das bei einer Schutzfeldbreite b von 3 m oder kleiner ein Mindestabstand von 131 mm
nicht unterschritten werden darf. Bei Schutzfeldbreiten b über 3 m wird der Mindestabstand
a anhand der folgenden Formel berechnet:
a [m] = 0,044 x b [m]
32
+ t
AOPD
Mindestabstände zu reflektierenden Flächen
+ t
Sicherheits-Interface
a
b
SOLID-4
) [s] + 850 [mm]
Maschine
Leuze electronic
c

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