Sichtbare Schäden
Stellen Sie beim Empfang der Sendung äußerlich sichtbare Transportschäden
fest, verfahren Sie wie folgt:
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Tragen Sie den festgestellten Transportschaden sofort in die Frachtpapiere
ein und lassen Sie vom Abliefernden gegenzeichnen.
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Verständigen Sie bei schweren Schäden, Totalverlust und bei hohen Scha-
denskosten unverzüglich CEDASPE S.r.l und die zuständige Versicherung.
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Verändern Sie den Schadenszustand nach seiner Feststellung nicht weiter
und bewahren Sie auch das Verpackungsmaterial auf, bis über eine Besich-
tigung durch das Transportunternehmen oder den Transportversicherer
entschieden worden ist.
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Protokollieren Sie mit den beteiligten Transportunternehmen den Scha-
densfall an Ort und Stelle. Dies ist für eine Schadensersatzforderung un-
entbehrlich!
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Fotografieren Sie nach Möglichkeit Schäden an Verpackung und Packgut.
Das gilt auch für Korrosionserscheinungen am Packgut durch eingedrun-
gene Feuchtigkeit (Regen, Schnee, Kondenswasser).
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Kontrollieren Sie unbedingt auch die Dichtverpackung.
Verdeckte Schäden
Bei Schäden, die erst nach Empfang der Sendung beim Auspacken festge-
stellt werden (verdeckte Schäden), gehen Sie wie folgt vor:
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Machen Sie den möglichen Schadensverursacher schnellstens telefonisch
und schriftlich haftbar und fertigen Sie ein Schadensprotokoll an.
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Beachten Sie hierfür die im jeweiligen Land gültigen Fristen. Erkundigen Sie
sich rechtzeitig danach.
Bei verdeckten Schäden ist ein Rückgriff auf das Transportunternehmen
(oder andere Schadensverursacher) nur schwer möglich. Versicherungstech-
nisch kann ein derartiger Schadensfall mit Aussicht auf Erfolg nur abgewi-
ckelt werden, wenn dies in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich fest-
gelegt ist.
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