Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

MR RG3.2 Betriebsanleitung Seite 24

Gasentnahmegerät
Inhaltsverzeichnis
Sichtbare Schäden
Stellen Sie beim Empfang der Sendung äußerlich sichtbare Transportschäden
fest, verfahren Sie wie folgt:
Tragen Sie den festgestellten Transportschaden sofort in die Frachtpapiere
ein und lassen Sie vom Abliefernden gegenzeichnen.
Verständigen Sie bei schweren Schäden, Totalverlust und bei hohen Scha-
denskosten unverzüglich CEDASPE S.r.l und die zuständige Versicherung.
Verändern Sie den Schadenszustand nach seiner Feststellung nicht weiter
und bewahren Sie auch das Verpackungsmaterial auf, bis über eine Besich-
tigung durch das Transportunternehmen oder den Transportversicherer
entschieden worden ist.
Protokollieren Sie mit den beteiligten Transportunternehmen den Scha-
densfall an Ort und Stelle. Dies ist für eine Schadensersatzforderung un-
entbehrlich!
Fotografieren Sie nach Möglichkeit Schäden an Verpackung und Packgut.
Das gilt auch für Korrosionserscheinungen am Packgut durch eingedrun-
gene Feuchtigkeit (Regen, Schnee, Kondenswasser).
Kontrollieren Sie unbedingt auch die Dichtverpackung.
Verdeckte Schäden
Bei Schäden, die erst nach Empfang der Sendung beim Auspacken festge-
stellt werden (verdeckte Schäden), gehen Sie wie folgt vor:
Machen Sie den möglichen Schadensverursacher schnellstens telefonisch
und schriftlich haftbar und fertigen Sie ein Schadensprotokoll an.
Beachten Sie hierfür die im jeweiligen Land gültigen Fristen. Erkundigen Sie
sich rechtzeitig danach.
Bei verdeckten Schäden ist ein Rückgriff auf das Transportunternehmen
(oder andere Schadensverursacher) nur schwer möglich. Versicherungstech-
nisch kann ein derartiger Schadensfall mit Aussicht auf Erfolg nur abgewi-
ckelt werden, wenn dies in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich fest-
gelegt ist.
24  Verpackung, Transport und Lagerung 10734272/00 DE
Inhaltsverzeichnis
loading

Diese Anleitung auch für:

Rg3.3

Inhaltsverzeichnis