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Permanentzutritt („Stand-Alone"-Betrieb); Anlegen Eines Chipschlüssels „Permanentzutritt; Löschen Eines Chipschlüssels „Permanentzutritt; Anschaltung Permanentzutritt - ABB BELT Montage & Betriebsanleitung

Safekey; scharfschalteinrichtung türbeschlag
Inhaltsverzeichnis

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7
Permanentzutritt („stand-alone"-Betrieb)
7.1
Anlegen eines Chipschlüssels „Permanentzutritt"
7.2
Löschen eines Chipschlüssels „Permanentzutritt
7.3

Anschaltung Permanentzutritt

SafeKey-Scharfschalteinrichtung
Türbeschlag
Bei angeschaltetem Permanentzutritt wird der Koppelmechanismus im
Türbeschlag auf unbegrenzte Dauer freigegeben. Der Türbeschlag bleibt im
Zustand „OFFEN", d.h. mit dem Außendrehgriff kann ohne Eingabe einer
gültigen Berechtigung das Türschloss permanent entriegelt und verriegelt
werden.
Wichtig:
Der Permanentzutritt darf nur im „stand-alone"-Betrieb freigegeben
werden (nicht beim Anschluss an ein Auswertemodul L240/BS)!
Hinweis: Der Chipschlüssel für Permanentzutritt darf nicht bereits als Standard-
Chipschlüssel angelegt sein (Zutritt). Falls der Chipschlüssel bereits als
Standard-Chipschlüssel angelegt wurde, ist er zu löschen (siehe Kapitel 5.2.1)
und kann danach als Chipschlüssel für Permanentzutritt angelegt werden (nach
dem Anlegen besitzt der Chipschlüssel für Permanentzutritt auch die
Eigenschaften eines Standard-Chipschlüssels).
 Den Programmierschlüssel einschieben.
 Den Programmierschlüssel solange stecken lassen (ca. sechs Sekunden),
bis der langsam intermittierend Signalton „Programmier-Bereitschaft" in ein
Dauerton übergeht.
 Während dieser Dauerton andauert, den Programmierschlüssel herausziehen.
 Einen neuen Chipschlüssel einmal einschieben und wieder herausziehen
(dieser Chipschlüssel darf nicht als Standard-Chipschlüssel angelegt sein).
 Der Signalton bricht ab.
 Dieser Chipschlüssel wurde mit den Berechtigungen „Zutritt" und zusätzlich
mit „Permanentzutritt" im Türbeschlag angelegt.
Ein Chipschlüssel mit der Berechtigung „Permanentzutritt" kann wie ein
Standard-Chipschlüssel gelöscht werden (siehe Kapitel 5.2.1).
Die Anschaltung des Permanentzutrittes darf nur im „stand-alone"-Betrieb
erfolgen und ist nur mit einem Chipschlüssel möglich, dem beim Anlegen
die Berechtigung „Permanentzutritt" verliehen wurde (siehe Kapitel 7.1).
 Den Chipschlüssel „Permanentzutritt" einschieben.
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