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Servicedienst Und Garantiebedingungen; Servicedienst; Garantie - Farmet Microdrill Pro Bedienungsanleitung

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24 SERVICEDIENST UND GARANTIEBEDINGUNGEN

24.1 Servicedienst

Der Servicedienst wird vom Handelsvertreter, nach Rücksprache mit dem Hersteller, vom Hersteller di-
rekt sicher gestellt. Ersatzteile dann mithilfe des Verkaufsnetzes der einzelner Verkäufer in der gesamten Re-
publik. Benutzen Sie nur Ersatzteile laut vom Hersteller herausgegebenen offiziellen Ersatzteile-Katalog.

24.2 Garantie

1.
Der Hersteller gewährleistet eine Garantie für einen Zeitraum von 12 Monaten. Bei
unverzüglicher Registrierung des Verkaufs an den Endkunden mit Angabe von dessen
gültigen Kontaktdaten erhält der Endkunde eine erweiterte Garantie von 36 Monaten. Die
Garantie wird ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Produkts an den Endkunden (Käufer)
gewährt. Die Registrierung muss durch den Verkäufer (Handelsvertreter) auf dem
Webportal Mein Farmet erfolgen. Auf der Grundlage einer korrekten Registrierung erhält
der Endkunde die Zugangsdaten zum Portal Mein Farmet mit all seinen Vorteilen.
2.
Die Garantie bezieht sich auf verdeckte Mängel, welche sich in der Garantiezeit bei einer
ordentlichen Nutzung der Maschine und bei Erfüllung der in der Bedienungsanleitung
aufgeführten Bedingungen zeigen.
3.
Die Garantie bezieht sich nicht auf Verschleißersatzteile, d. h. gewöhnlicher
mechanischer Verschleiß von Austauschteilen der Arbeitsorgane (Schare, Scheiben,
Striegelfedern, Walzenlager, usw.).
4.
Die Garantie ist an die Maschine gebunden und erlischt nicht mit einer Änderung des
Eigentümers. Die erweiterte Garantie erfordert die Registrierung mit den Kontaktdaten des
neuen Eigentümers auf dem Portal Mein Farmet.
5.
Die Garantie ist auf die Demontage, Montage, eventuell den Austausch oder die
Reparatur des mangelhaften Teils begrenzt. Die Entscheidung, ob das mangelhafte Teil
ausgetauscht oder repariert wird, liegt beim Hersteller Farmet.
6.
Während des Garantiezeitraums darf nur ein autorisierter Servicetechniker des
Herstellers Reparaturen oder auch andere Eingriffe vornehmen. Im gegenteiligen Fall wird
eine Garantie nicht anerkannt. Diese Bestimmung bezieht sich nicht auf den Austausch von
Verschleißersatzteilen (siehe Punkt 3).
7.
Die Garantie wird durch die Verwendung von originalen Ersatzteilen des Herstellers
bedingt.
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