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9. Jedwede Abänderungen bzw. Umrüstung an der Maschine dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung
des Herstellers erfolgen. Für eventuelle Schäden, die infolge der Nichteinhaltung dieser Anweisung entstan-
den sind, trägt der Hersteller keine Verantwortung. Die Maschine muss instand gehalten werden, mit vorge-
schriebenem Zubehör, Einrichtungen und Ausstattung, einschließlich der Sicherheitszeichen ausgerüstet
sein. Alle Warn- sowie Sicherheitszeichen müssen stets lesbar sein und sich an ihren Stellen befinden. Im Fall
deren Beschädigung oder Abhandenkommens müssen diese Zeichen unverzüglich erneuert werden.
10. Dem Bedienungspersonal muss bei der Arbeit mit der Maschine jederzeit die „Gebrauchsanleitung"
mit den Anforderungen der Arbeitssicherheit zur Verfügung stehen.
11. Das Bedienungspersonal darf nicht bei Benutzung der Maschine Alkohol, Medikamente sowie Betäu-
bungs- und halluzinogene Mittel konsumieren, die dessen Aufmerksamkeit und Koordinierungsfähigkeit her-
absetzen. Falls das Bedienungspersonal vom Arzt vorgeschriebene Medikamente einnehmen muss bzw.
nimmt frei verkäufliche Medikamente ein, muss es vom Arzt informiert sein, ob es unter diesen Umständen
in der Lage ist, verantwortungsbewusst und sicher die Vorrichtung zu bedienen.
3.1 Schutzausrüstungen
Für den Betrieb sowie die Wartung benötigen Sie:
anliegende Kleidung
Schutzhandschuhe und -brille zum Schutz vor Staub sowie
scharfen Gegenständen an der Maschine
ALLGEMEINE GEBRAUCHSANLEITUNGEN
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