23 ENTSORGUNG DER MASCHINE NACH DEM ENDE DER
LEBENSDAUER
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Der Betreiber muss bei der Entsorgung der Maschine absichern, dass voneinander
Stahlteile und Teile getrennt werden, in denen sich Hydrauliköl oder Schmierfett
befinden.
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Stahlteile muss der Betreiber unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zerschneiden
und in eine Rohstoffsammelstelle geben. Mit den sonstigen Teilen muss nach den
geltenden Abfallgesetzen verfahren werden.
ENTSORGUNG DER MASCHINE NACH DEM ENDE DER LEBENSDAUER
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